Ombudsperson für direkte Demokratie
Nicht nur die Initiatoren von Bürgerbegehren haben mit vielen anspruchsvollen Anforderungen an die Formulierung ihrer Unterschriftenliste zu kämpfen. Auch Bürgermeister, Räte und Verwaltungen sind nicht selten mit dem rechtlichen und politischem Umgang mit Bürgerbegehren überfordert. Während auf der einen Seite Bürger mangels Kenntnissen Fehler bei der Formulierung ihres Bürgerbegehrens machen, kennen sich Verwaltungen meist nicht in den juristischen Details der Einzelfragen aus. Sie sind manchmal unerfahren im Umgang mit Bürgerbegehren, Ihnen sind aktuelle Gerichtsurteile zu Bürgerbegehren nicht bekannt und sie geben leider manchmal auch falsche Auskünfte bezüglich der Formulierung einer Unterschriftenliste.
Hinzu kommt, dass Bürgermeister und Räte sich ebenfalls mangels Erfahrung im Umgang mit der direkten Demokratie massiv gegen Bürgerbegehren sperren. Statt mit ihnen souverän umzugehen, fühlen sie sich angegriffen und versuchen manchmal gar, die durch die Gemeindeordnung gegebenen Manipulationsmöglichkeiten hinsichtlich der Zulässigkeitsfrage für ein Bürgerbegehren für sich auszunutzen, statt sich der umstrittenen Frage politisch und inhaltlich zu stellen.
Mehr Demokratie schlägt deshalb vor, die Stelle einer Ombudsperson zu schaffen, die unabhängig Bürgerinitiativen und Bürgerbegehren einerseits, sowie Politik und Verwaltung andererseits über Verfahren von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid berät. Dieser Stelle käme eine größere Unabhängigkeit zu als sie eine - noch so bemühte - Beratung durch die Gemeinde selbst gewährleisten könnte. Ihr könnte es auch gelingen, den vereinzelt konfrontativen Umgang von Begehrensinitiativen und Gemeinden zu entschärfen, um eine gemeinsame politische Streit- und Sachentscheidungskultur zu fördern.
So können auch landesweit die Erfahrungen vorangegangener Bürgerbegehren an andere Initiativen weitergegeben und erfolgreiche Begehren im Sinne einer "best practice" dokumentiert werden. Gerade Gemeinden, die erstmals mit dem Instrument der direkten Demokratie konfrontiert sind, können hierdurch wesentlich gefördert werden.
Mehr Demokratie fordert: Ombudsperson für direkte Demokratie berufen!
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Starker Partner für direkte Demokratie
Robert Hotstegs
"Die Rechtsprechung hat die Hürden für Bürgerbegehren immer wieder verschärft, ohne dass das die Bürger dem Gesetzestext ansehen können. Bürgerbegehren brauchen deshalb einen starken Partner an ihrer Seite, der unabhängig Bürger und Verwaltungen berät.
Ein Ombudsmann kann diese Aufgabe wahrnehmen und sowohl bei der Einleitung als auch bei der Durchführung und der Umsetzung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden beide Seiten mit Fachwissen unterstützen."
Robert Hotstegs, Rechtsanwalt