Vom Einspruch gegen die Gültigkeit der Kommunalwahl zur Klage in Marburg und Kassel

In Kassel wurde der Einspruch des jugendlichen Beschwerdeführers gegen den Ausschluss von der Teilnahme an der Wahl der Stadtverordnetenversammlung Mitte März ohne Diskussion abgelehnt. Direkt im Anschluss an den Erhalt des offiziellen Ablehnungsbescheids haben wir die Klage in erster Instanz beim Verwaltungsgericht Kassel vorbereitet. 

In Marburg wurde der Einspruch gegen die Rechtmäßigkeit der Wahl zum Stadtoberhaupt Ende Mai ebenfalls abgelehnt. Die Fraktionen haben sich allerdings darauf geeinigt, einen fraktionsübergreifenden Antrag zu beschließen, der sich um die Herabsenkung des Wahlalters auf Landesebene bemühen soll. Dennoch planen wir auch hier rechtliche Schritte.

Mitte Juli wurden die Klagen eingereicht. Wir warten auf die nächsten Schritte des Gerichts. Derweil gibt es auch politische Bestrebungen der SPD-Fraktion, das Wahlalter abzusenken. Warum wir das begrüßen und dennoch am juristischen Weg festhalten, erfahrt ihr HIER.

Als Landesverband unterstützen wir die beiden Kläger, um gemeinsam eine Demokratisierung des Wahlrechts zu erreichen. Wenn ihr gerne möchtet, spendet gern HIER. Vielen Dank für eure Mithilfe!

 

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