Bürgerräte & direkte Demokratie in Hessen
In Hessen gibt es - genauso wie in Bayern - ein obligatorisches Verfassungsreferendum, bei welchem die wahlberechtigten Bürger:innen über eine oder mehrere Vorlagen, die das Landesparlament zur Änderung der Verfassung beschließt, abstimmen dürfen. Ohne dieses darf in Hessen keine Verfassungsänderung vorgenommen werden.
Wir wollen auf Landesebene den unverbindlichen Charakter von Bürgerräten mit parlamentarischen Mechanismen und direktdemokratischen Entscheidungen verbinden. Die guten Erfahrungen mit Bürgerräten - unter anderem in Irland, was ähnlich viele Einwohner:innen wie Hessen hat - zeigen, dass Bürgerräte im politischen Willensbildungsprozess einer Verfassungsänderung vorausgehen sollten. Ein Bürgerrat könnte fortschrittlich-anschlussfähige Lösungen für politische Probleme erarbeiten, die vom Parlament für gut befunden und anschließend in einem Referendum abgestimmt werden.
Unser Ziel ist es, das Thema in die Programme der Parteien für die Landtagswahl 2023 zu bringen, um eine bessere Demokratiepolitik zu forcieren, indem wir Beteiligung wieder stärker auf die politische Agenda setzen. Mit unseren Plänen hoffen wir, dass wir in Hessen ein Beispiel für die Verbindung von Bürgerräten und direktdemokratischen Verfahren etablieren können. Dies geschähe ganz im Sinne einer vielfältigen Demokratie – parlamentarisch, deliberativ und direktdemokratisch.
Die konkreten Eckpunkte unserer Kampagne findet ihr in den kommenden Monaten auf dieser Seite.