Spielregeln

 

Ein Bürgerbegehren ist ein Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids. Die Unterschriftenliste muss eine Fragestellung, eine Begründung und eine Schätzung der Kosten enthalten, die einer Kommune bei einem Erfolg des Bürgerbegehrens entstehen. Außerdem ist die Nennung von Vertretungsberechtigten erforderlich. Zur Einreichung muss ein Bürgerbegehren die Unterschriften eines bestimmten Anteils aller Stimmberechtigten enthalten.

Die Fragestellung des Begehrens - z. B. "Soll die XY-Schule erhalten werden?" - muss im Sinne der Initiatoren des Bürgerbegehrens mit "Ja" beantwortet werden können.

Die Begründung muss die Argumente der Initiatoren eines Begehrens hinreichend darlegen und darf keine Falschdarstellungen enthalten.

Eine Kostenschätzung ist notwendig, wenn eine vorgeschlagene Maßnahme entweder geplante Einsparungen verhindert oder erhöhte Ausgaben zur Folge hat. Die Kostenschätzung ist von den Initiatoren der Bürgerbegehren vorzulegen und auf den Unterschriftenlisten abzudrucken.

Die zu benennenden bis zu drei Vertrauenspersonen sind für die Stadt- und Gemeindeverwaltungen die Ansprechpersonen des Bürgerbegehrens und dessen rechtliche Vertretungsbevollmächtigte.

Damit ein Stadt- oder Gemeinderat sich mit dem Inhalt eines Begehrens befasst, muss dieses von einer bestimmten Zahl von Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet worden sein. In Hessen liegt die Unterschriftenhürde je nach Gemeindegröße zwischen 3 und 10 Prozent der Stimmberechtigten einer Kommune. Die Unterschriften müssen im Normalfall innerhalb von acht Wochen gesammelt werden, wenn sich das Bürgerbegehren gegen einen Ratsbeschluss ("kassierendes Bürgerbegehren") richtet. Bezieht sich das Begehren nicht auf einen Ratsbeschluss ("initiierendes Begehren"), ist es nicht an eine Frist gebunden.

Nach der Einreichung der Unterschriften werden diese von der Verwaltung auf ihre Gültigkeit geprüft. Der Rat entscheidet über die formelle Zulässigkeit des Bürgerbegehrens hinsichtlich Form und Inhalt. Die Gemeindevertreter können beschließen, das Bürgerbegehren inhaltlich zu übernehmen. Geschieht dies nicht, kommt es zum Bürgerentscheid.

Bürgerentscheid - Bürger stimmen ab

Haben genug Bürger ein Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützt und ist es formell zulässig, aber vom Rat mehrheitlich abgelehnt worden, kommt es zum Bürgerentscheid. Dieser wird üblicherweise wie eine Wahl durchgeführt.

An der Abstimmung können alle Stimmberechtigten einer Stadt oder Gemeinde teilnehmen. Bei der Abstimmung können Sie die Fragestellung des Bürgerbegehrens mit Ja oder Nein beantworten. Die Mehrheit entscheidet. Diese Mehrheit muss aber gleichzeitig 25 Prozent aller Stimmberechtigten ausmachen. Wird diese Mindestzustimmung nicht erreicht, ist der Bürgerentscheid ungültig.

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