Die Schwierigkeit des Kostendeckungsvorschlag

Neben dem aufwändigen Sammeln von Unterschriften müssen die Initiativen einen Kostendeckungsvorschlag vorlegen. Mit ihm wird den Initiativen etwas abverlangt, was selbst für Gemeinden schwierig ist: Die Kosten für das Anliegen müssen geschätzt und ein plausibler Vorschlag zur Deckung der Kosten vorgelegt werden. Über die Höhe von entstehenden Kosten kann man berechtigterweise unterschiedlicher Auffassung sein. In nahezu jeder politischen Debatte ist die Frage der Kosten für ein Projekt Gegenstand der politischen Auseinandersetzung. Dies führt allerdings dazu, dass viele Bürgerbegehren mit angeblich unvollständigen Kostendeckungsvorschlägen reihenweise für unzulässig erklärt werden. 

Mit Unterstützung von Prof. Hermann Heußner, Experte für öffentliches Recht, haben wir einen Reformvorschlag für das Regelwerk von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden erarbeitet. Darin wird der Kostendeckungsvorschlag durch eine Kostenschätzung der Verwaltung ersetzt. 

Mehr Demokratie fordert: Kostendeckungsvorschlag ersetzten durch Kostensschätzung!