Wahlrecht 16

Weder das Grundgesetz noch die Hessische Gemeindeordnung legen ein Wahlmindestalter von 18 Jahren auf kommunaler Ebene fest. Mit dem systematischen Ausschluss der 16- und 17-Jährigen verstößt die hessiche Kommunalwahl im März 2021 gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl. Wir setzen uns für eine Wahlalterabsenkung auf 16 Jahre ein - gemeinsam mit Jugend Wählt. Schaut auf unsere Argumente und vollzieht anhand der Presseberichterstattung den Weg nach, den die Jugendlichen Kläger aus Marburg und Kassel 

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