Transparenz und Informationsfreiheit
Bürger:innen haben ein Recht auf Transparenz. Nur, wer sich informieren kann, ist in der Lage fundierte Entscheidungen zu treffen. Informationen, die in öffentlichen Stellen vorhanden sind, gehören der Allgemeinheit, nicht der Behörde. Sie sollten deshalb auch öffentlich zugänglich sein.
Was ist ein Informationsfreiheitsgesetz?
Informationsfreiheitsgesetze sorgen dafür, dass jeder Bürger:innen Auskunft darüber verlangen kann, welche Informationen in Behörden zu einem bestimmten Sachverhalt vorliegen. Berechtigten Datenschutzinteressen ist dabei selbstverständlich Rechnung zu tragen. Antragsteller:innen können Einsicht in die Originalakten verlangen beziehungsweise Kopien anfordern.
Gibt es in Deutschland ein Informationsfreiheitsgesetz?
Teilweise. In Deutschland hat die rot-grüne Koalition auf Bundesebene 2006 das „Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes – Informationsfreiheitsgesetz“ beschlossen. Es gilt allerdings nur für Bundesbehörden. In 12 von 16 Bundesländern, gelten Informationsfreiheitsgesetze für Länder- und Kommunalbehörden. In Bayern, wo seit vielen Jahren die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes früher durch die CSU und inzwischen durch die Koalition von CSU und FDP verhindert wird, gehen immer mehr Gemeinden dazu über, eigene kommunale Informationsfreiheitssatzungen zu erlassen.
Warum braucht man Informationsfreiheitsgesetze?
In einem demokratischen Rechtsstaat wie Deutschland geht die Staatsgewalt allein vom Volke aus (Artikel 20, Grundgesetz). Die Transparenz staatlichen Handelns und das Recht der Bürger auf Information und Akteneinsicht sind die Grundpfeiler einer freiheitlichen Demokratie. Nur, wenn jede:r Bürger:in ein Recht auf Information hat – und zwar ohne, dass er dafür bestimmte Bedingungen erfüllen muss – können die Menschen ihr Recht auf Kontrolle der Politik und Verwaltung voll ausüben.
Warum brauchen wir Informationsfreiheit für die direkte Demokratie?
Zu wissen, über was man abstimmt, ist Voraussetzung dafür, eine fundierte Entscheidung zu treffen. Deshalb sollte jede:r Bürger:in das Recht haben, bei einer Behörde Informationen anzufordern.
Kann Informationsfreiheit nützlich für die öffentlichen Haushalte sein?
Ja. Nicht zuletzt aus finanziellen Gründen sind Informationsfreiheitsgesetze notwendig: Das Geld, das öffentliche Stellen verwalten und investieren, kommt von den Bürger:innen. Deshalb sollten öffentliche Stellen dazu verpflichtet sein, offenzulegen, wie sie mit öffentlichen Geldern verantwortungsvoll umgehen. Das fördert die Effektivität und schützt vor Korruption.
Wie wird gegen die Informationsfreiheit argumentiert?
Manche Gegner behaupten, Informationsfreiheitsgesetze bedeuteten eine unzumutbare Belastung für die Verwaltung. In jenen Bundesländern, in denen teilweise schon seit Jahren ein solches Gesetz praktisch zur Anwendung kommt, hat sich jedoch keine übermäßige Belastung der Verwaltung gezeigt.
Wie stehen die Behörden zum Informationsfreiheitsgesetz?
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, kritisierte 2010 bei der Vorstellung seines zweiten Tätigkeitsberichts zur Informationsfreiheit die zögerliche Haltung einiger Behörden. „Ich stelle fest, dass wir weit entfernt sind von einer Kultur der Offenheit“, sagte Schaar und attestierte vielen Behörden eine „grundlegende Haltung“ gegen die Herausgabe von Informationen. „Die Informationsfreiheit steht zwar im Gesetz, aber sie muss mit Leben gefüllt werden“, forderte er. Bemerkenswert seien Hinweise, dass in einigen Bereichen der Verwaltung das mittlerweile vier Jahre alte Gesetz noch gar nicht bekannt sei. Im Jahr 2012 forderte er, die Informationsfreiheit im Grundgesetz zu verankern.
Wie steht es um Informationsfreiheitsgesetze in den Bundesländern?
In Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen gibt es noch gar keine Informationsfreiheitsgesetze auf Landesebene.
Beispiel Hamburg
Hamburg ist im Jahre 2012 zur Transparenz-Hauptstadt geworden: Als erstes Bundesland in Deutschland beschloss die Hansestadt die Einführung eines umfassenden Transparenzgesetzes, das am 6. Oktober 2012 offiziell in Kraft trat. Damit ist das Land verpflichtet, amtliche Informationen für alle Bürger:innen kostenlos im Internet zugänglich zu machen. Dazu gehören etwa Gutachten, Senatsbeschlüsse und Verträge ab 100.000 Euro, die die Daseinsvorsorge betreffen. Mehr Demokratie hatte 2011 zusammen mit Transparency International und dem Chaos Computer Club eine Volksinitiative für ein Transparenzgesetz in der Hansestadt eingereicht.