Was wir wollen
Seit 1946 haben die Bürger in Hessen laut Verfassung (Art. 124) das Recht, sich mit Hilfe von Volksbegehren und Volksentscheid in die Landespolitik einzumischen. Tatsächlich hat es in der langjährigen Geschichte des Landes aber noch nie einen Volksentscheid gegeben. Denn durch unerreichbar hohe Hürden besteht das Recht auf Volksentscheid nur auf dem Papier.
Für eine lebendige Praxis der direkten Demokratie müssen die Verfahren bürgerfreundlich gestaltet werden. Verbesserungsbedarf gibt es in verschiedenen Feldern.
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Beratung
Wir helfen bei der Vorbereitung und Durchführung von Volksinitiativen und Volksbegehren. Besuchen Sie unsere Beratungsseite.