Mehr Demokratie e. V.
Landesverband Hessen
Pressemitteilung
Wiesbaden, den 28.01.2026
+++ Staatsgerichtshof kippt d'Hondt-Verfahren – Urteil stärkt kleine Parteien
Die hessische Wahlrechtsreform ist verfassungswidrig. Der Staatsgerichtshof gab am Mittwoch der FDP-Klage gegen das d'Hondt-Verfahren statt. „Wir sehen uns in unserer Einschätzung bestätigt", sagt Matthias Klarebach, Landessprecher von Mehr Demokratie Hessen. „Erstens gab es nie Belege für eine angebliche Zersplitterung. Zweitens wäre diese Reform ein gänzlich ungeeignetes Instrument, um darauf zu reagieren."
Die Landesregierung hatte im April 2025 das Sitzzuteilungsverfahren geändert: von Hare/Niemeyer zurück zu d'Hondt. Das Gericht stellte nun fest: d'Hondt begünstigt große Parteien und benachteiligt kleine. Die Rückkehr zu diesem stärker verzerrenden Verfahren verletze die Wahlgleichheit und das Recht der Parteien auf Chancengleichheit.
Innenminister Roman Poseck (CDU) hatte die Änderung mit einer Zersplitterung der Kommunalvertretungen begründet. Der Staatsgerichtshof stellte klar: Sitzzuteilungsverfahren dürften grundsätzlich nicht als Instrument gegen Zersplitterung missbraucht werden. Ihre Funktion sei eine proportionale Sitzverteilung.
Weitere Informationen:
• Vollständiges Urteil des Staatsgerichtshofs: https://staatsgerichtshof.hessen.de/sites/staatsgerichtshof.hessen.de/files/2026-01/3013-urteil_anonymisiert_mit_leitsaetzen_und_sondervotum.pdf
• Stellungnahme von Mehr Demokratie Hessen vom April 2025: https://hessen.mehr-demokratie.de/einzelansicht-news/kommunalrechtsnovelle-mehr-demokratie-hessen-unterstuetzt-fdp-antrag-zur-ueberpruefung-der-kommunalrechtsnovelle
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