Ein dringlicher Berichtsantrag mit dem Titel „Kommunalrechtsnovelle – Eine Reform ohne Evidenz“ steht im Zentrum der Innenausschusssitzung am Freitag (21.03.2025, 08:30 Uhr). Der Antrag der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag vom 14. März 2025 thematisiert die fehlende empirische Grundlage für zentrale Vorhaben der geplanten Kommunalrechtsnovelle. Diese soll in der kommenden Woche verabschiedet werden.
Der hessische Landesverband von Mehr Demokratie e.V. teilt die im Antrag geäußerten Bedenken und fordert eine erneute Prüfung der Gesetzesänderungen.
Mehr Demokratie zufolge sieht die Kommunalrechtsnovelle insbesondere zwei problematische Änderungen vor: das Verbot von Bürgerbegehren bei großen Infrastrukturprojekten sowie die Umstellung des Sitzzuteilungsverfahrens auf die Methode nach d'Hondt. Beide Änderungen greifen tief in die demokratischen Strukturen auf kommunaler Ebene ein.
Matthias Klarebach, Mitglied des Landesvorstands von Mehr Demokratie Hessen, sagt dazu:
„Die geplante Einschränkung von Bürgerbegehren bei Infrastrukturprojekten ist weder notwendig noch zielführend. Denn die Behauptung, diese Verfahren würden Infrastrukturprojekte grundsätzlich verzögern, ist nicht belegt. De facto wird nun in Hessen künftig jedes zehnte Bürgerbegehren verboten. Damit verlieren Bürger nicht nur eine wichtige Möglichkeit, bei lokalen Projekten mitzureden – gleichzeitig werden Konflikte zukünftig vermehrt vor Gericht ausgetragen, was die Projektlaufzeiten eher verlängert als verkürzt."
Gegenüber der Einführung des d’Hondt-Verfahrens äußert Mehr Demokratie Hessen verfassungsrechtliche Bedenken: Dieses benachteilige kleinere Parteien systematisch und verletze somit die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit. Auch hier fehle es an einer empirischen Grundlage, die eine solche Änderung rechtfertigen würde.
Vor diesem Hintergrund begrüßt Mehr Demokratie Hessen den dringlichen Berichtsantrag der FDP, der die Landesregierung auffordert, die tatsächlichen Auswirkungen der geplanten Änderungen darzulegen.
Mehr Demokratie Hessen schlägt außerdem konstruktive Alternativen vor, um die Bürgerbeteiligung zu stärken: Dazu gehört zum einen die Einführung eines Einwohnerantrags, wie er in allen anderen Flächenländern bereits existiert. Zum anderen soll bei Bürgerbegehren die Kostenschätzung in Zukunft durch die Verwaltung erstellt werden. Aktuell sind die Initiatoren eines Bürgerbegehrens verpflichtet, einen Kostendeckungsvorschlag zu erstellen. Dies sorgt regelmäßig dafür, dass Bürgerbegehren in Hessen für unzulässig erklärt werden.
Der Innenausschuss des Hessischen Landtags wird sich am Freitag, 21. März 2025, ab 8:30 Uhr mit dem Berichtsantrag der FDP befassen.
Weiterführende Informationen:
1. Antrag der FDP-Fraktion: https://starweb.hessen.de/cache/DRS/21/8/02028.pdf
2. Pressemitteilung: Landesregierung löst Phantomprobleme. Anhörung zur Kommunalrechtsnovelle im Innenausschuss: https://hessen.mehr-demokratie.de/presse/einzelansicht-pms/landesregierung-loest-phantomprobleme-anhoerung-zur-kommunalrechtsnovelle-im-innenausschuss
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