Volksbegehrensbericht 2017: Direkte Demokratie in Hessen leider immer noch Fehlanzeige

Ein Volksbegehren in 71 Jahren lautet die Bilanz für die landesweite Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger in Hessen. Während in der Mehrzahl der Bundesländer Volksbegehren längst gängige Praxis sind, bleiben diese in Hessen leider immer noch Fehlanzeige. Das ist das Ergebnis des von Mehr Demokratie e.V. veröffentlichten Volksbegehrensberichts 2017. 

Bereits zum 16. Mal veröffentlicht Mehr Demokratie e.V. seinen Volksbegehrensbericht. Dieser zieht eine Bilanz aus der Praxis der direkten Demokratie in den Bundesländern des vergangenen Jahres. Hessen nimmt dabei eine klare Außenseiterrolle ein, denn in der Mehrzahl der Bundesländer sind Volksbegehren längst gängige Praxis - in Hessen leider immer noch Fehlanzeige. Hier prallen das bundesweit höchste Unterschriftenquorum, kurze Sammlungsfristen und das Verbot der freien Unterschriftensammlung aufeinander. 

"Aufgrund der bisherigen Regelungen steht die direkte Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger bei uns nur auf dem Papier", kritisiert Matthias Klarebach, Mitglied des Landesvorstands von Mehr Demokratie Hessen. "Während in Hamburg so gut wie jedes Jahr ein Volksbegehren durchgeführt wird, kam es in Hessen lediglich einmal in 71 Jahren dazu", so Klarebach. Das aus der Mitte des Volkes initiierte Begehren zur Einführung der Briefwahl scheiterte aber seinerzeit an der unüberwindbaren Hürde der benötigten Unterschriften, dem sogenannten Quorum. 

Dabei steigt die Zahl der bundesweit eingeleiteten Verfahren kontinuierlich an. Bis Ende 2016 wurden seit der Einführung der Volksgesetzgebung 324 Verfahren registriert. Davon gelangten 91 zu einem Volksbegehren und 23 zu einem Volksentscheid. Hessen ist von dieser Entwicklung bisher ausgeschlossen. 

"Während die Mehrzahl der Bundesländer ihren Bürgerinnen und Bürgern direkte Mitbestimmungsrechte ermöglichen, schließen die hessischen Regelungen diese leider aus", kritisiert Klarebach. Ansatzpunkte, die einer grundlegenden Überarbeitung bedürfen, gibt es mehr als genug. Mit Blick auf die hessische Enquetekommission, die derzeit über eine Absenkung der Hürden für Volksbegehren berät, fordert Mehr Demokratie nicht nur das Unterschriftenquorum zu senken, sondern auch die öffentliche Abgabe der Unterschriften zuzulassen. Zudem sind - mit Ausnahme von Hessen - in allen übrigen Bundesländern Volksbegehren zu Verfassungsfragen zulässig.

 

Der Volksbegehrensbericht und Presse-Infos zum Download: www.mehr-demokratie.de/presse-hintergrund.html

Ansprechpartner

Matthias Klarebach

klarebach@mehr-demokratie-hessen.de