Bürgerbegehrensbericht 2023: Hessen belegt Platz 5 unter den Bundesländern

Am Donnerstag, den 1. Juni 2023, hat Mehr Demokratie e. V. den Bürgerbegehrensbericht für das Jahr 2022 veröffentlicht. Dieser untersucht und fasst die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene zusammen.

In Hessen wurden letztes Jahr insgesamt nur 9 Bürgerbegehren gestartet, davon haben 2 zu einem Bürgerentscheid geführt. Mit der Zahl belegt Hessen im deutschlandweiten Vergleich dieses Jahr den 5. Platz unter den Bundesländern. Klingt nicht schlecht. Allerdings liegt Hessen mit den 9 Bürgerbegehren von insgesamt 245 Bürgerbegehren in Deutschland im Jahr 2022 doch weit unter dem Durchschnitt. Spitzenreiter in Sachen direkter Demokratie ist Bayern, das sich mit 94 Bürgerbegehren im vergangenen Jahr den ersten Platz im Bürgerbegehrens-Ranking sichert.

Seit 1956 hat es deutschlandweit insgesamt 8.958 direktdemokratische Verfahren in den Kommunen gegeben, von denen 524 in Hessen stattfanden. Damit belegt Hessen auch hier den 5. Platz, was die Häufigkeit der Nutzung direktdemokratischer Verfahren angeht. Frankfurt und Wiesbaden sind die hessischen Städte, in denen bisher die meisten Bürgerbegehren stattfanden.

Zweidrittel der Bürgerbegehren setzen sich für mehr Klimaschutz ein

Die Themenvielfalt der Kommunalpolitik findet auch in der direkten Demokratie ihren Ausdruck. Dennoch zeichnen sich drei Hauptbereiche ab, die über die Hälfte aller Verfahren ausmachen: Wirtschaftsprojekte, öffentliche Sozial- und Bildungseinrichtungen sowie Verkehrsprojekte. Außerdem haben klimaschutzbezogene Bürgerbegehren in den letzten Jahren zugenommen. 63% dieser Initiativen haben eine beschleunigende Zielrichtung für den Klimaschutz, Tendenz steigend. In Hessen haben 20,6% der direkt demokratischen Verfahren einen Klimabezug, wovon 52,9% eine Beschleunigung des Klimaschutzes als Ziel haben.

Verbesserungsbedarf der direkten Demokratie in Hessen

Ein Problem: 33,3% der Bürgerbegehren in Hessen wurden für unzulässig erklärt. Themenausschlüsse und Kostendeckungsvorschläge erschweren es den Bürgerinnen und Bürgern, ihre Anliegen auf die politische Tagesordnung zu setzen. „Am besten wäre es, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wieder in allen Phasen der Bauleitplanung zuzulassen, da die Bebauung in Gemeinden viele Bürgerinnen und Bürger beschäftigt“, sagt Dirk Oestreich, Landesvorstand in Hessen. Außerdem können in Hessen bisher keine Bürgerbegehren auf Kreisebene stattfinden und es gibt ein Zustimmungsquorum bei Bürgerentscheiden. Das muss sich ändern. Laut Oestreich braucht es Verbesserungen der Regelungen, damit die direkte Demokratie in Hessen bürgerfreundlicher wird. „Die Abschaffung des Kostendeckungsvorschlags sowie des Zustimmungsquorums wären wichtige Schritte in die richtige Richtung, um die direkte Demokratie für Bürgerinnen und Bürger attraktiver zu machen.“

 

Den gesamten Bericht finden Sie hier.

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