Bericht: Hessens Landesregierung schränkt Bürgerbegehren ein

Ein Bericht von Henrik Lenzgen zur Kampagne „Schützt das Bürgerbegehren!“

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind das Herzstück der direkten Demokratie auf Kommunalebene. Mit ihnen können die Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde Themen auf die politische Agenda setzen oder bereits getroffene Beschlüsse der Gemeindevertretung rückgängig machen. Doch hohe Hürden und komplizierte Verfahren erschweren ihre erfolgreiche Umsetzung. Nun hat die hessische Landesregierung weitere Einschränkungen für Bürgerbegehren beschlossen.Warum dies demokratiepolitisch bedenklich ist und wie der hessische Landesverband von Mehr Demokratie dagegen vorgeht. Im Dezember 2023 stand der Koalitionsvertrag der frischgebackenen Großen Koalition in Hessen.
Unter der Überschrift „Aus Liebe für unsere Demokratie“ findet sich dort folgender Satz: „Zudem werden wir unter anderem die Hessische Gemeindeordnung (HGO) ändern, damit Bürgerbegehren wichtige Infrastrukturprojekte in ihrer zügigen Realisierung nicht gefährden.“ (KoaV zwischen CDU und SPD, S. 160)
Hier stellen sich einige Fragen: Was hat die Landesregierung mit Blick auf Bürgerbegehren genau vor? Stimmt es, dass Bürgerbegehren große Bauprojekte grundsätzlich verzögern? Und: Handelt die Landesregierung wirklich aus Liebe zur Demokratie oder vielmehr aus Furcht vor dem Gespenst der Bürgerbeteiligung?
 

Der Gesetzentwurf und seine Folgen
Im Sommer 2024 legte die hessische Landesregierung den ersten Gesetzentwurf für eine umfassende Kommunalrechtsnovelle vor (kurz vor der Sommerpause – ein Schelm, wer da Böses denkt). Mit einem Rundumschlag will der hessische Gesetzgeber seine Kommunen stärken. Mit dabei: Eine saftige Beschneidung des kommunalen Bürgerbegehrens. Konkret soll der sogenannte Negativkatalog bei Bürgerbegehren (§ 8b Abs. 2 Nr. 5a, HGO) erweitert werden. Dieser regelt, wozu grundsätzlich kein Bürgerbegehren stattfinden darf, beispielsweise zur Haushaltssatzung oder zu Vorhaben mit gesetzeswidrigem Ziel. Die Gesetzesänderung soll nun Bürgerbegehren bei Planfeststellungsverfahren zukünftig ausschließen: Diese kommen bei großen Bauprojekten zum Tragen: bei Bahn- und Stromtrassen, Straßen oder Deponien. Die Begründung der Landesregierung: Bürgerbegehren würden solche Projekte grundsätzlich verzögern – eine These, für die die Landesregierung bis heute keinen empirischen Beleg vorlegen konnte.
Der Eindruck, dass die Rechtfertigung dieses Demokratierückbaus auf Sand gebaut ist, erhärtet sich auch in diversen Gesprächen mit Fachpolitikerinnen und -politikern der Regierungsparteien. Allzu oft sind wir mit Anekdoten zu unliebsamen Bürgerbegehren konfrontiert; mit unserer faktenbasierten Überzeugungsarbeit beißen wir auf Granit. Deswegen gingen wir im August 2024 an die Öffentlichkeit: In der Wiesbadener Landespressekonferenz machten wir deutlich, dass die geplanten Einschränkungen unverhältnismäßig sind und ein falsches Signal in Zeiten senden, in denen die Demokratie ohnehin unter Druck steht.
Gleichzeitig bereiten wir den nächsten Schritt vor: Eine Online-Petition, zusammen mit Partnern wie dem BUND, dem NABU, dem OMNIBUS FÜR DIREKTE DEMOKRATIE und weiteren Organisationen. Innerhalb eines Monats erhält unsere Petition fast 15.000 Unterschriften. Über die Petitionsübergabe im hessischen Landtag Mitte November an Vertrete rinnen und Vertreter von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP berichteten der Hessische Rundfunk und RTL Hessen. Einen Tag später empfängt uns der hessische Innenminister Roman Poseck. Der freundliche Gesprächston vermag die knallharte Position nicht zu kaschieren. Die Einschränkung von Bürgerbegehren erscheint nunmehr als unvermeidlich. An diesem Umstand kann auch unser letzter Überzeugungsversuch in der Sachverständigenanhörung des Innenausschusses im Februar 2025 nichts mehr ändern: Am 27. März 2025 beschließt der hessische Landtag die Gesetzesnovelle mit den Stimmen von CDU und SPD. Die Konsequenz: Bei großen Bauprojekten in ihrer Gemeinde können die Bürgerinnen und Bürger nun nicht mehr mit entscheiden. Unseren Analysen zufolge betrifft das jedes zehnte Bürgerbegehren in Hessen.
 

Warum Bürgerbeteiligung wichtig ist
Dabei zeigt unsere langjährige Erfahrung, dass Bürgerbeteiligung kommunale Verfahren verbessert, Transparenz schafft, die Akzeptanz politischer Entscheidungen erhöht und damit das Vertrauen und die Zufriedenheit in unsere Demokratie insgesamt stärkt. Bürgerbegehren eignen sich hervorragend, um Konflikte schnell beizulegen und Planungssicherheit zu schaffen. Die Einschränkung dieser Beteiligungsform wird nicht zu schnelleren Verfahren führen. Im Gegenteil: Sie wird mehr Politikverdrossenheit erzeugen und zu vermehrten Klagen führen, die sich über Jahre hinziehen können. Damit erreicht die Regierung letztlich genau das Gegenteil dessen, was sie mit diesem Gesetz beabsichtigt.


Teil eines besorgniserregenden Trends
Die Entwicklungen in Hessen stehen leider in einem bundesweiten Trend. Demokratische Beteiligungsrechte und Kontrollmechanismen werden zunehmend unter dem Vorwand einer handlungsfähigeren Verwaltung und schnelleren Infrastrukturplanung eingeschränkt. Auch die von der CDU lancierte Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes sowie die ebenfalls von der CDU geplante Streichung des Verbandsklagerechts bei Infrastrukturvorhaben lassen sich in diesen Trend einordnen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder bezeichnete Bürgerentscheide im Juli 2024 als „Blockadeinstrumente“ und will sie ebenfalls beschneiden. In Schleswig-Holstein schränkte die Landesregierung bereits Ende März 2023 Bürgerentscheide massiv ein, wogegen sich Mehr Demokratie in einem breiten Bündnis erfolgreich mit einer Volksinitiative wehren konnte und letztlich mit der Regierung einen Kompromiss aushandelte.


Unser Ziel: Ein modernes Bürgerbeteiligungsgesetz
Dieses Beispiel motiviert uns, in Hessen ebenfalls ein Volksbegehren zu initiieren. Gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus NGOs, Parteien und Bürgerinitiativen wollen wir diesen Kraftakt stemmen und in Hessen Geschichte schreiben: das erste erfolgreiche Volksbegehren in der Geschichte unseres Bundeslands. Auf unserer Landesmitgliederversammlung am 24. Mai 2025 haben wir ein eindeutiges Mandat erhalten, die erste Phase des Volksbegehrens in Angriff zu nehmen. Der nächste konkrete Schritt ist bereits geplant. Im August 2025 treffen wir uns mit allen Bündnispartnern zu einem Präsenztreffen, bei dem wir gemeinsam den Gesetzentwurf erarbeiten und abstimmen werden. Dieser Entwurf wird die Grundlage für unser kommendes Volksbegehren bilden. Wir streben ein modernes Bürgerbeteiligungsgesetz für Hessen an – ein Reformpaket, das nicht nur die beschlossenen Einschränkungen zurücknimmt, sondern weitere Verbesserungen für mehr direkte Demokratie durchsetzt. Dazu gehört die Einführung einer präventiven Verwaltungsprüfung von Bürgerbegehren mit offizieller Kostenabschätzung, die Wiederzulassung von Bürgerbegehren in allen Phasen der Bauleitplanung, die Absenkung von Unterschriften- und Zustimmungsquoren, der gesetzlich vorgeschriebene Versand eines Abstimmungshefts mit Pro- und Contra-Argumenten vor Bürgerentscheiden an alle Stimmberechtigten sowie die Einführung eines Kopplungsgebots von Bürgerentscheiden mit Wahlen. Auch die Wiedereinführung des Einwohnerantrags und die gesetzliche Verankerung von dialogischen Beteiligungsformaten wie Bürgerräten ist in diesem Rahmen denkbar.


Gemeinsam für mehr Demokratie
Als Mehr Demokratie Hessen werden wir diesen Demokratieabbau nicht kampflos hinnehmen, sondern unsere seit einem Jahr andauernden Bemühungen mit Nachdruck weiterverfolgen und entschlossen für den Erhalt demokratischer Grundrechte eintreten. Denn ein Gespenst geht um in den Köpfen der Regierungen – das Gespenst der direkten Demokratie. Das bloße Erwähnen von Bürgerentscheiden lässt Politikerinnen und Politiker zusammenzucken, als stünde die Ordnung selbst auf dem Spiel. Dieses Phantom, diese Angst vor der Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger hat keine Substanz, keine empirische Grundlage. Dennoch wird das Phantom beschworen, um demokratische Rechte zu beschneiden und die Macht in wenigen Händen zu behalten. Dem stellen wir uns mit einer positiven Vision entgegen: Eine demokratische Zukunft, die offen und transparent ist und alle dazu einlädt, sich zu beteiligen, mitzureden, mitzudenken und am allerwichtigsten: mitzuentscheiden. Wir sind überzeugt: Mitbestimmung ist nicht das Hindernis für Fortschritt, sondern dessen Voraussetzung.
Unsere Demokratie braucht mehr Beteiligung, nicht weniger.

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