Wir schreiben an einem Bürgerbeteiligungsgesetz für Hessen – und setzen dafür auf Ihre Expertise und Erfahrung! Jetzt online mitarbeiten.
Endlich ist es so weit: Unser Entwurf für ein hessisches Bürgerbeteiligungsgesetz ist auf CONSUL! Das heißt: Ab dem 30. März können Sie den Gesetzestext online lesen, kommentieren und bearbeiten. Denn was wäre ein Beteiligungsgesetz ohne echte Beteiligung?
Hier geht's zu unserem Gesetzentwurf auf CONSUL.
Vielleicht haben Sie Erfahrungen mit Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden oder Einwohneranträgen gemacht? Dann bringen Sie sich jetzt ein und arbeiten Sie auf CONSUL an unserem Gesetzestext mit. Wir fordern darin, dass
- Bürgerbegehren wieder während allen Phasen der Bauleitplanung zugelassen werden
- die Hürden für Unterschriften- und Zustimmungsquoren gesenkt werden
- der Kostendeckungsvorschlag abgeschafft wird
- Bürgerbegehren auf Landkreisebene eingeführt werden
- der Einwohnerantrag wieder eingeführt wird
- es die Möglichkeit einer Vorabprüfungbei Bürgerbegehren gibt
- die Frist bei kassatorischen Bürgerbegehren von acht Wochen auf drei Monate erhöht wird
- und dass vor Bürgerentscheiden alle Abstimmungsberechtigten eine Informationsbroschüre mit Pro und Contra-Argumenten erhalten
Warum wir mit CONSUL arbeiten? CONSUL ist eine weltweit führende Open-Source-Plattform für digitale Bürgerbeteiligung und von New York bis Madrid wird sie von Kommunen für Stadtentwicklung und politische Entscheidungsprozesse benutzt. Uns überzeugt die Plattform aufgrund von Erfahrung und Transparenz. Deswegen setzen wir sie nun zum ersten Mal in Deutschland auf Landesebene ein!
Die Beteiligungsphase läuft einen Monat: Vom 30. März bis zum 30. April 2026. Danach werden wir Ihre Kommentare und Änderungsvorschläge in den Entwurf einarbeiten und das Gesetz finalisieren.
Arbeiten Sie jetzt mit – für eine löwenstarke Demokratie in Hessen!
PS. Ausführliche Informationen zum gesamten Prozess finden Sie auf unserer Kampagnenwebsite



