Volksinitiative

Eine "Volksinitiative" ist in Hessen im Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens enthalten. Die Unterschriftenhürde für den Zulassungsantrag ist mit 1 Prozent aller Stimmberechtigten (ca. 44.000 Unterschriften) ist bereits sehr hoch. So ist das Einbringen eines Gesetzentwurf in den Landtag mit sehr hohem Aufwand verbunden. Mehr Demokratie plädiert deshalb für eine Hürde von etwa 20.000 Unterschriften (0,5% der Wahlberechtigten).

Durch diesen Zulassungsantrag ist der Hessische Landtag lediglich gezwungen sich mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zu befassen. Allerdings besteht kein Rederecht für die Initiatoren. Mehr Demokratie fordert deshalb eine Aufwertung des Zulassungsantrags zu einer "echten" Volksinitiative.

Das Ausführungsgesetz zwingt Initiativen dazu, dass jeder Unterzeichner des Zulassungsantrags auf einem gesonderten Bogen unterschreibt. Dies führt zu absurden Papierbergen und erhöht die Kosten eines Zulassungsantrags unnötig. Mehr Demokratie fordert deshalb die Abschaffung dieser Bestimmung.

 

Mehr Demokratiefordert: Unterschriftenhürde auf 0,5% zu senken, Rederecht für Volksinitiativen und Streichung unsinniger Rechtsvorschriften bzgl. der Unterschriftensammlung!

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