Unterschriftenhürde

Das Unterschriftenquorum beim Volksbegehren stellt sicher, dass das Interesse an der Abstimmungsfrage genügend breit ist und der Aufwand eines Volksentscheids sich lohnt. Mit zunehmender Größe eines Bundeslandes wächst der für ein Volksbegehren notwendige Organisationsaufwand erheblich, so dass mit wachsender Größe eines Bundeslandes sinkende Prozentzahlen oder Unterschriften-Obergrenzen nahe liegen.

In Hessen liegt die Unterschriftenhürde bei 5 Prozent der Stimmberechtigten, die sich innerhalb von acht Wochen (amtliche Eintragung) für ein Volksbegehren eintragen müssen. Absolut gesehen sind dies 218.640 Hessinnen und Hessen. Einige Bundesländern haben niedrigere Hürden, ohne dass es dort zu einer Inflation von Volksbegehren gekommen wäre. Auch ist dort die freie Unterschriftensammlung möglich.

Eine Senkung des Quorums, eine Verlängerung der Frist sowie die Einführung der freien Unterschriftensammlung würde Volksbegehren in Hessen und damit mehr Bürgerbeteiligung ermöglichen. Bleibt die Hürde hingegen erhalten, dann schreckt das gesamte Verfahren weiterhin ab und Hessen bleibt im bundesweiten Vergleich Schlusslicht.

Mehr Demokratie fordert: Unterschriftenhürde für Volksbegehren auf drei Prozent senken und freie Unterschriftensammlung ermöglichen!

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