Verfassung und Finanzen - Begehren verboten

Volksbegehren zur Verfassungsänderung nicht möglich

Es herrscht Einigkeit, dass die derzeitige hessische Landesverfassung Volksbegehren, die eine Änderung der Landesverfassung zum Thema haben, nicht zulässt (Art. 123 Verf HE). Hessen ist damit das einzige Bundesland mit einer diesbezüglichen Restriktion. Jahrelang wurde es versäumt, hier die Verfassung zu ändern.

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen, das eine ähnliche Situation bis 2002 hatte, hat den Handlungsbedarf erkannt und die Landesverfassung entsprechend reformiert. Mehr Demokratie fordert sich den anderen Bundesländern anzuschließen und Verfassungsänderungen per Volksentscheid zu ermöglichen.

Finanzen vors Volk

In den meisten deutschen Bundesländern und so auch in Hessen sind Volksentscheide zu Fragen, die den Landeshaushalt berühren, ausgeschlossen. Volksentscheide, die ausdrücklich Steuern, Kreditaufnahme oder den Haushalt zum Thema haben, sind von vornherein unzulässig.

Die meisten politischen Entscheidungen haben aber finanzielle Auswirkungen, beeinflussen also direkt den Haushalt. Dies ist etwa der Fall, wenn es um die Einstellung zusätzlicher Lehrer oder Polizisten, die Förderung von Jugendeinrichtungen oder die Finanzierung der Universitäten geht. Zu diesen und anderen Themen sind Volksbegehren in Hessen nicht zulässig.

In vielen Schweizer Kantonen und einigen US-Bundesstaaten ist es genau anders herum. Dort ist es sogar verpflichtend, dass Ausgaben ab einer bestimmten Höhe per Volksabstimmung bestätigt werden. In Kalifornien z.B. darf die Ausgabe von Staatsobligationen zur Kreditaufnahme der öffentlichen Hand nur durch das Volk beschlossen werden. Während bei uns also höchstens kleinere Ausgaben vom Wahlvolk beschlossen werden dürfen, ab einer gewissen Größenordnung aber nur durch die Parlamente, ist es dort genau andersherum: die alltäglichen Geschäfte dürfen Regierung und Parlament beschließen. Wenn es aber um wichtige finanzielle Fragen geht, entscheidet die Bevölkerung selbst.

Der Ausschluss von Volksbegehren und Volksentscheiden zu Finanzfragen in Hessen hat negative Folgen. Steuern kann man als Preise für öffentliche Leistungen verstehen. Die Bürger können nur dann vernünftig über ihre Wünsche in der Politik entscheiden, wenn ihnen die Kosten dafür bekannt sind und sie mit diesen Kosten konfrontiert werden. Ist dies nicht der Fall, so werden die Bürger mehr öffentliche Leistungen nachfragen als sie dafür auszugeben bereit sind. Es entsteht eine Versorgungsmentalität. Die direkte Demokratie ist eine Möglichkeit, um eine Verbindung zwischen den Anforderungen der Bürger an den Staat und den dadurch verursachten Kosten herzustellen.

Die Beteiligung der Wählerinnen und Wähler an der Ausgabenpolitik im Rahmen der direkten Demokratie führt zudem wissenschaftlich nachweisbar dazu, dass diese näher an den Wünschen der Wähler und Wählerinnen ausgestaltet wird und dass eine geringere Verschuldung, eine effizientere Verwaltung und ein höherer Wohlstand erreicht werden kann.

Mehr Demokratie fordert: Haushaltswirksame und verfassungsändernde Volksbegehren ermöglichen!

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Finanzielles Vetorecht

 

Lars P. Feld

"Geht man von mündigen Bürgern aus, die in der Lage sind, komplexe Personalentscheidungen in der repräsentativen Demokratie zu treffen, so ist nichts nahe liegender, als den Bürgern auch die Ausgaben- und Steuerentscheidungen zu ermöglichen, ihnen zumindest ein Vetorecht gegen von ihnen nicht gewünschte Ausgaben oder Steuern einzuräumen. Die Bürger sind es schließlich, die am Ende für die Staatstätigkeit finanziell aufkommen müssen."

 

Prof. Dr. Lars P. Feld, Universität Heidelberg