Hessen - Übersicht Anträge auf Volksbegehren/Volksbegehren

Bislang gab es 7 Anläufe für ein Volksbegehren. Lediglich ein Verfahren übersprang die ersten Stufe, scheiterte jedoch an der bundesweit höchsten Unterschriftenhürde im Volksbegehren. Nachfolgend die Auflistung: 

 

7. Zulassungsantrag Volksbegehren "Pro G9: Mehr Zeit für gute Bildung!"

Ziel: Für Änderung des hessischen Schulgesetzes: Für Rückkehr zur längeren Schulzeit (G9), da das neue System (G8) sich nicht bewährt habe. 

Träger/Initiatoren: Aktionsbündnis aus SPD-Landtagsfraktion, DIE LINKE, Gewerkschaften und Elterninitiativen. 

Verlauf: Der Beginn der Unterschriftensammlung für die erste Verfahrensstufe, Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens, war am 24. Juni 2013. Insgesamt wurden innerhalb eines Jahres die Unterschriften von 2% der Wahlberechtigten (ca. 90.000) benötigt. Obwohl dies nicht erreicht wurde (genaue Zahl unbekannt), kam es zu einem Teilerfolg: Hessen hat die Wahlfreiheit für Gymnasien eingeführt. 

 

6. Antrag auf ein Volksbegehren "Legalisierung von Rauchen - gegen Rauchverbot"

Ziel: Gegen die Neuregelungen zum Rauchverbot/ gegen das Nichtraucherschutzgesetz. 

Träger/Initiatoren: Verein "Die Macher" e.V. 

Verlauf: Start der Unterschriftensammlung war am 10. Dezember 2007. Für den Antrag auf ein Volksbegehren werden 130.000 Unterschriften (damals 3 Prozent der Stimmberechtigten) benötigt. Das ist bundesweit die höchste Hürde für einen Antrag auf Volksbegehren. Bis 31. Dezember 2009 wurden 50.000 Unterschriften gesammelt. Das Verfahren wurde wegen mangelndem Erfolg im Februar 2010 nicht weiter verfolgt. 

 

5. Antrag auf Volksbegehren "Gegen Kliniken-Privatisierung in Gießen und Marburg"

Ziel: Gegen die Privatisierung der Universitätskliniken Gießen und Marburg. 

Träger/Initiatoren: Aktionsbündnis: Initiative Volksbegehren gegen Kliniken-Privatisierung, unterstützt von Humanistische Union, AStA Marburg, DIE LINKE, WASG, attac. 

Verlauf: Das Volksbegehren wurde am 31. Oktober 2005 gestartet. Für den Zulassungsantrag mussten die Initiatoren 129.924 Unterschriften (damals noch drei Prozent der Wahlberechtigen) sammeln. Die hessische Landesregierung hat jedoch Fakten geschaffen und zum 31. Januar 2006 die Kliniken privatisiert. Die Unterschriftensammlung ging zunächst weiter, wurde dann aber im März 2006 eingestellt (genauer Unterschriftenanzahl unbekannt). 

 

4. Antrag auf Volksbegehren "Für die Wiedereinführung des Buß- und Bettags"

Ziel: Für Wiedereinführung des Buß- und Bettags als gesetzlichen Feiertag (gegen Streichung). 

Träger/Initiatoren: Evangelische Kirche 

Ziel: Die Unterschriftensammlung startet im Oktober 1994, fast drei (!) Jahre später, im Juli 1997, wurden die Unterschriften eingereicht. Da viele Unterschriften der eingereichten 122.282 unzulässig waren, wurde die benötigte Unterschriftenzahl von 128.251 (damals 3 Prozent der Wahlberechtigten) um ca. 25.000 Stimmen verfehlt. Daher wurde der Antrag auf Volksbegehren nicht zugelassen. 

 

3. Antrag auf Volksbegehren "Für Einführung der Persönlichkeitswahl auf der Kommunalebene"

Ziel: Für Einführung der Persönlichkeitswahl auf der Kommunalebene. 

Träger/Initiatoren: FDP 

Verlauf: Start der Unterschriftensammlung war am 1. Oktober 1992. Die Unterschriften (genaue Zahl unbekannt) wurden jedoch nich eingereicht. 

 

2. Antrag auf Volksbegehren "Keine Startbahn West - Gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens"

Ziel: Gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens. 

Träger/Initiatoren: Aktionsbündnis: BBU, BUD, BI gegen Flughafenerweiterung und andere 

Verlauf: Die Initiative reichte für den Antrag auf Zulassung eines Begehrens über 220.000 Unterschriften ein. Der Antrag wurde jedoch für unzulässig erklärt, da dies eine Bundesangelegenheit sei. Ein Urteil vom Hessischen Staatsgerichtshof vom 15. Januar 1982 bestätigte dies ebenso wie das Bundesverfassungsgericht, das von den Initiatoren angerufen wurde. 

1. Antrag auf Volksbegehren "Einführung der Briefwahl"

Ziel: Für die Einführung der Briefwahl. 

Träger/Initiatoren: CDU und FDP 

Verlauf: Der Antrag auf Volksbegehren wurde im April 1966 mit 133.183 Unterschriften (= 3,9 Prozent) eingereicht (3 Prozent wurden damals benötigt), sodass es zur zweiten Verfahrensstufe, dem Volksbegehren, kam. Dieses fand vom 3. Oktober bis zum 16. Oktober 1966 statt. Das Volksbegehren erreichte etwa 6,9 Prozent, benötigt wurden jedoch 20 Prozent. Entsprechend scheiterte das Begehren an der bundesweit höchsten Unterschriftenhürde. 

Nachgeschichte: 4 Jahre später wurde die Briefwahl auf parlamentarischem Wege eingeführt. 

 

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