Themenausschlüsse - Baubegehren verboten

In Hessen dürfen die Bürger noch lange nicht über alle kommunalpolitisch wichtigen Themen abstimmen. So sind Bürgerbegehren in der Bauleitplanung lediglich zu Aufstellungsbeschlüssen möglich.

Die Beschränkung von Bürgerbegehren auf den Aufstellungsbeschluss ist abzulehnen, weil zu Beginn des Verfahrens die genaue Ausgestaltung des Planungsvorhabens noch nicht vollständig klar ist bzw. sich im Verfahren noch Änderungen ergeben. Bürgerbegehren zu Zwischenentscheidungen bzw. zum Satzungsbeschluss haben also durchaus noch Sinn. Die praktische Folge wäre, dass Bürgerinitiativen viel schneller und unüberlegter zu dem Instrument des Bürgerbegehrens greifen würden. Während die Kommune mit verdeckten Karten spielt und durch den Aufstellungsbeschluss zunächst lediglich den Fristbeginn auslöst, treibt sie die zunehmend misstrauisch werdende Bevölkerung frühzeitig in den Totalwiderstand – im Ergebnis das Gegenteil von „Bürgerkommune“.

Begründet wird der Ausschluss der Bauleitplanung vom Bürgerentscheid damit, dass die Bürger ja bereits per Anhörungsverfahren an der Planung beteiligt seien und sich mit einem Bürgerentscheid ja selbst Konkurrenz machen und eventuell in Widerspruch zu sich selbst geraten würden. Während es in solchen Beteiligungsverfahren aber nur noch um das Wie einer Planung geht, wird in einem Bürgerentscheid dagegen grundsätzlich über das Ob einer Maßnahme entschieden. Hier gibt es also einen qualitativ ausschlaggebenden Unterschied. In den Bundesländern Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind solche Bürgerbegehren deswegen erlaubt.

Sehr viel günstiger wirkt die Regelung, wenn gleichzeitig die Frist für kassierende Bürgerbegehren gestrichen wird. Dann können Gemeinde und Bürgerschaft die dialog- und konsensorientierten Formen der Bürgerbeteiligung zunächst ausschöpfen, weil die Planung bis zum Satzungsbeschluss notfalls durch Bürgerentscheid gestoppt werden kann.

Mehr Demokratie fordert: Bauleitplanungsbegehren ermöglichen!

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Für Bürgerbegehren

 

Heiner Geißler

„Die Behauptung, bei einer Verstärkung der unmittelbaren Demokratie sei die Realisierung von Großprojekten in Deutschland nicht mehr gewährleistet, ist falsch. Das Gegenteil ist richtig. Eine Fortsetzung der bisherigen obrigkeitlichen Verfahren verbunden mit dem Ausschluss echter bürgerschaftlicher Mitwirkungsrechte führt, wie die Vorgänge der letzten Jahre beweisen, zu lang anhaltenden massiven Protesten und Auseinandersetzungen, erheblichen politischen Verwicklungen und jahrelanger Lähmung der Entscheidungsprozesse.“

 

Dr. Heiner Geißler (CDU), Bundesminister a.D.