Wahlrecht 16: Zwei Jugendliche reichen Klage gegen Kommunalwahlausschluss ein

+++ Die Klagen in Marburg und Kassel verlangen Wiederholung von Stadtverordnetenversammlungs- und Oberbürgermeisterwahl +++

Wie letzte Woche in einer Pressekonferenz mit dem Verein Mehr Demokratie e.V. und der Initiative Jugend Wählt angekündigt, haben die beiden Jugendlichen Tom Kewald und Jonathan Faust Einspruch gegen Ausschluss bei zwei Kommunalwahlen erhoben. Der Schüler Jonathan Faust reichte seine Klage gegen die Rechtmäßigkeit der Kasseler Wahl zur Stadtverordnetenversammlung am heutigen 08. Juli beim zuständigen Verwaltungsgericht ein. Die Klage des 17-jährigen Tom Kewald aus Marburg bezieht sich auf die knappe Wahl zum Stadtoberhaupt und wurde am heute ebenfalls beim zuständigen Gießener Gericht eingereicht.


“Man kann doch niemandem erklären, warum 16- und 17-Jährige in NRW reif und kompetent genug sein sollen, eine fundierte Wahlentscheidung zu treffen, aber 16- und 17-Jährige in Hessen nicht“, begründet Kewald sein Engagement für mehr Mitbestimmung durch Jugendliche in Hessen.  


Die beiden Jugendlichen hatten nach der Kommunalwahl am 14. März Einspruch bei ihren jeweiligen Stadtverordnetenversammlungen eingelegt. Die Zurückweisung dieser Einsprüche motivierte die Jugendlichen dazu, den Klageweg zu beschreiten. Vertreten werden die beiden 17-Jährigen von den Staatsrechtlern Prof. Dr. Hermann Heußner (Hochschule Osnabrück) und Prof. Dr. Arne Pautsch (Hochschule Ludwigsburg). Laut der beiden Experten sieht weder das Grundgesetz noch die Hessische Verfassung ein Wahlmindestalter von 18 Jahren bei den Hessischen Kommunalwahlen vor. „Menschen ihr Wahlrecht zu entziehen, ist nur zulässig, wenn die erforderliche Reife und Vernunft fehlen. Bei 16- und 17-Jährigen gibt es dafür aber keine belastbaren Nachweise. Die Forschung zeigt sogar, dass diese Jugendlichen die notwendig Reife haben. Damit ist die Wahlaltersgrenze von 18 Jahren verfassungswidrig“, so Heußner.


In elf Bundesländern können 16-Jährige vom aktiven Wahlrecht Gebrauch machen, nicht aber in Hessen. Auch Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie, Ralf-Uwe, Beck sieht die Jugendlichen durch den Entzug des Wahlrechts vom „Menschenrecht auf politische Teilhabe“ ausgeschlossen. Mit den beiden Musterverfahren, so Arne Pautsch, solle „das Wahlrecht für rund 100.000 Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren in Hessen erstritten werden“.


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Link zum Pressekonferenz-Stream von letzter Woche: „16-Jährige in Hessen von Kommunalwahl ausgeschlossen: Zwei Jugendliche klagen vor Verwaltungsgerichten“: www.youtube.com/watch


Factsheet: Die Kommunalwahlverfahren in Hessen sind verfassungswidrig: www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2021/Kommunalwahlen_in_Hessen_verfassungswidrig_.pdf


 

Ansprechpartner

Matthias Klarebach

klarebach@mehr-demokratie-hessen.de