Volksbegehrensbericht 2021: Direkte Demokratie in Hessen immer noch Fehlanzeige - Reformbedarf bleibt bestehen

Direktdemokratische Instrumente werden in der Bundesrepublik rege genutzt, wie aus dem heute von Mehr Demokratie e.V. veröffentlichten Volksbegehrensbericht 2021 hervorgeht. Allein im letzten Jahr wurden 12 neue Verfahren initiiert. Während Volksbegehren in vielen Ländern zum Teil des politischen Alltagsgeschäft geworden sind, ist die Bilanz in Hessen ernüchternd. Trotz der Verfassungsreform 2018 ist Hessen im Bundesvergleich aufgrund schlechter Reglungen unter den Schlusslichtern.

Mit Volksbegehren können Bürgerinnen und Bürger direkt Einfluss auf die Landespolitik nehmen. Die Erfolgsquote der von 1946 bis Ende 2021 abgeschlossenen direktdemokratischen Verfahren „von unten“ liegt bei bundesweit bei 27,7 Prozent. Etwa jede vierte Initiative hatte also Erfolg bei ihren direktdemokratischen Bemühungen. Hessische Erfolge sind dagegen Fehlanzeige. Der einzige Versuch scheiterte an dem unüberwindbar hohen Unterschriftenquorum. Mit einer Absenkung der Quorumshöhe von 20% auf 5% hat sich 2018 bei der Verfassungsreform schon einiges getan. Damals stimmten die Bürgerinnen und Bürger per obligatorischem Verfassungsreferendum mit deutlicher Mehrheit von über 86 Prozent für mehr direkte Demokratie.

Allerdings wurde die Chance bislang nicht genutzt, andere Verfahrenshürden, beispielsweise die Amtseintragung, abzuschaffen. Unterschriften dürfen also weiterhin nicht frei gesammelt werden, sondern können nur auf den jeweiligen Ämtern abgegeben werden. Felix Hoffmann, Landesvorstandsmitglied von Mehr Demokratie Hessen, kritisiert: „Um Beteiligung zeitgemäß und inklusiv zu gestalten, muss die Amtseintragung abgeschafft werden, da sie Initiativen sinnlos das Leben schwer macht. Hessen stellt mit nur einem einzigen erfolgreichen Volksbegehrensversuch in 75 Jahren ein direktdemokratisches Niemandsland dar. Dabei ist es unerlässlich, die parlamentarische Demokratie direktdemokratisch zu ergänzen, wie es schon Bayern oder Schleswig-Holstein der Fall ist.“ Der Fachverband fordert daher, den bei der Verfassungsreform 2018 klar formulierten Willen für mehr direkte Demokratie konsequent umzusetzen.

Derzeit läuft die Unterschriftensammlung für ein Antrag auf Volksbegehren zur Verkehrswende in Hessen, sodass es in Hessen zum ersten Volksbegehren seit mehr als 50 Jahren kommen könnte. Damit schließt das Initiativenbündnis an die Vielzahl von Verfahren mit Umweltschutzeffekten, die in der Bundesrepublik in den letzten Jahren stattgefunden haben. Ein Volksbegehren könne den Impuls für einen breiten Diskurs über die alle Bürgerinnen und Bürger betreffenden Themen Klimaschutz und Verkehrswende geben. Für aufmerksame politische Vertreterinnen und Vertreter hätten Volksbegehren „seismographische Funktion“, weil sie aufzeigten, was den Menschen auf den Nägeln brenne, erläutert Hoffmann. In den nächsten Monaten, muss die Initiative rund 45.000 Unterschriften sammeln, um ein Volksbegehen zu beantragen. Die Landtagsfraktionen sind gut beraten, das Anliegen ernst zu nehmen und möglicherweise auch frühzeitig zu übernehmen.

+++ Hintergrund vom Volksbegehrensbericht +++

Mehr Informationen und Grafiken zum Bericht finden Sie unter: https://www.mehr-demokratie.de/themen/volksbegehren-in-den-laendern/volksbegehrensbericht-2021

Online-Pressekonferenz des Bundesverbands vom 17.03.

Ansprechpartner

Matthias Klarebach

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