Volksbegehrensbericht 2019: Reformbedarf in Hessen bleibt bestehen

Direktdemokratische Instrumente werden immer häufiger genutzt, wie aus dem heute von Mehr Demokratie e.V. veröffentlichten Volksbegehrensbericht 2019 hervorgeht. Allein im letzten Jahr wurden 17 neue Verfahren initiiert. Dies entspricht nahezu einer Verdoppelung gegenüber 2017. Während Volksbegehren in vielen Ländern zum Teil des politischen Alltagsgeschäft geworden sind, sieht es in Hessen hingegen noch mau aus. Zwar wurde durch die Verfassungsreform im vergangenen Jahr ein erster Schritt gegangen, der Reformbedarf bleibt allerdings bestehen.

Bürgerinnen und Bürger nutzen vermehrt direktdemokratische Instrumente, um sich in das politische Geschehen einzubringen. Gegenüber 2017 hat sich die Zahl im vergangenen Jahr mit 17 neuen Verfahren nahezu verdoppelt. Dabei stechen insbesondere Sozial- und Umweltthemen hervor, wie der heute von Mehr Demokratie e.V. veröffentlichte Volksbegehrensbericht 2019 feststellt. „Diese Entwicklungen zeigen deutlich auf, wie wichtig direktdemokratische Verfahren als Ergänzung der parlamentarischen Demokratie sind. Die Bevölkerung möchte auch zwischen den Wahlen mitbestimmen und Anstöße für drängende gesellschaftliche Themen geben“, sagt Felix Hoffmann, Landesvorstandssprecher des hessischen Landesverbandes von Mehr Demokratie. In Hessen sieht es hingegen düster aus: Ein Volksbegehren in 73 Jahren lautet die Bilanz. Damit hinkt Hessen anderen Bundesländern wie Bayern, Brandenburg oder Schleswig-Holstein weit hinterher. „Zwar wurde durch die Verfassungsreform ein erster wichtiger Schritt gegangen, zahlreiche Regelungen blieben allerdings unberührt und stehen fairer sowie guter Mitsprache nach wie vor im Weg“, kritisiert Hoffmann. Beim Verfassungsreferendum stimmte eine deutliche Mehrheit von 86,3% der Stimmberechtigten für eine Reform der direkten Demokratie. Damit wurde die bundesweit höchste Unterschriftenhürde für ein Volksbegehren von 20 auf fünf Prozent abgesenkt. Nach wie vor weist Hessen jedoch mit rund 90.000 notwendigen Unterschriften die mit Abstand höchste Hürde für die Beantragung eines Volksbegehrens auf. Während fast alle Bundesländer mittlerweile die freie Unterschriftensammlung vorsehen, schreibt Hessen immer noch die strikte Amtseintragung im Volksbegehren vor. 

Mehr Demokratie appelliert an die schwarz-grüne Landesregierung, Mitsprache weiter auszubauen, um dem deutlich formulierten Willen der Bürgerinnen und Bürger zu entsprechen. Direkte Demokratie auf Landesebene solle fair und gut ausgestaltet sein, das momentane Regelwerk bedürfe jedoch nach wie vor einer Anpassung und Modernisierung, so Hoffmann. 

+++ Den Volksbegehrensbericht 2019 als PDF sowie eine Presse-Zusammenfassung finden Sie hier:

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