Verwaltungsgericht Gießen schwächt Beteiligungsmöglichkeiten in hessischen Kommunen

Mehr Demokratie kritisiert Grundsatzurteil gegen Mitbestimmung

Das heute vom Verwaltungsgericht gefällte Urteil zur Bürgerbeteiligungssatzung der Stadt Gießen schwächt nach Auffassung von Mehr Demokratie die Partizipationsmöglichkeiten in hessischen Kommunen. Demnach verstoßen wesentliche Teile der Bürgerbeteiligungssatzung gegen die hessische Gemeindeordnung. „Wir kritisieren dieses Grundsatzurteil, das sich gegen Bürgerbeteiligung in hessischen Kommunen richtet“, sagt Matthias Klarebach, Landesvorstandssprecher von Mehr Demokratie. Vorangegangen war eine Anordnung des Regierungspräsidiums ausgewählte Instrumente dieser Satzung aufzuheben, gegen welche die Stadt Gießen Klage erhoben hatte.

„Damit schränkt das Verwaltungsgericht Gießen die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger am Gemeinwesen ein“, kritisiert Klarebach. Es sei nun die Aufgabe des Landesgesetzgebers, sich mit der Frage auseinanderzusetzen und entsprechende Regelungen zu verabschieden, sodass gute Erfahrungen mit Bürgerbeteiligung auch in den Städten und Gemeinden Hessens erzielt werden können, so Klarebach weiter. Außerdem sei es wichtig, den Städten und Gemeinden mehr Selbstbestimmungsmöglichkeiten in ihren eigenen Mauern zu geben.  Gießen verabschiedete 2015 als erste hessische Kommune eine fortschrittliche Bürgerbeteiligungssatzung. 

Ansprechpartner

Matthias Klarebach

klarebach@mehr-demokratie-hessen.de