Stellungnahme zum Gesetzentwurf der SPD - Thema Wahlalter 16 heute im Innenausschuss

Der Innenausschuss des Hessischen Landtages berät heute über Stellungnahmen zum Wahlalter 16. Mehr Demokratie begrüßt die Gesetzesinitiative der hessischen SPD.

Der Innenausschuss des Hessischen Landtags berät heute unter anderem die schriftlichen Stellungnahmen von Mehr Demokratie e.V., Verfassungsrechtler Hermann Heußner und den beiden Klägern, die nach der Kommunalwahl im März Klage gegen den verfassungswidrigen Ausschluss der 16- und 17-Jährigen eingereicht hatten. Die hessische SPD forderte im vergangenen September per Gesetzesinitiative eine Herabsenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre bei den Kommunalwahlen. Als Fachverband für Wahlrechtsfragen hofft Mehr Demokratie auf die zeitgemäße und längst überfällige Ausgestaltung des Wahlrechts.

Mit Unterstützung von Mehr Demokratie Hessen haben die damals 17-jährigen Schüler Jonathan Faust und Tom Kewald vor den zuständigen Verwaltungssgerichten im Juli Klage gegen die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung in Kassel und die OB-Wahl in Marburg eingereicht. In 11 von 16 Bundesländern haben Jugendliche auf kommunaler Ebene bereits das aktive Wahlrecht. “Man kann doch niemandem erklären, warum 16- und 17-Jährige in NRW für eine fundierte Wahlentscheidung reif und kompetent genug sein sollen, Jugendliche in Hessen aber nicht“, erklärt Thomas Fischer-Nerenberg, Vorstandsmitglied von Mehr Demokratie Hessen, das Engagement des Vereins. 

Die immer wieder als wichtig betonte Mitbestimmung durch ein grundlegendes demokratisches Recht bleibt jungen Menschen verwehrt, obwohl sie bereits mit 14 Jahren religions- und strafmündig sind und viele schon mit 16 Jahren Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Dieser Ausschluss von Mitbestimmung sei „in Zeiten zunehmender Politikverdrossenheit eine Farce“, so Fischer-Nerenberg weiter. Jonathan Faust aus Kassel bezieht sich auf die Potenziale eines Wahlrechts mit 16: „Je früher wir Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit bieten, ihre eigenen demokratischen Selbstwirksamkeitserfahrungen zu sammeln, desto besser wird später ihr Verhältnis zur Demokratie sein.“

Verfassungsrechtler Hermann Heußner von der Hochschule Osnabrück, der die Kampagne der jugendlichen Demokratiekämpfer rund um die Klageeinreichung gemeinsam mit den Vereinen Mehr Demokratie Hessen und JugendWählt unterstützt, kritisiert den in der Hessischen Gemeindeordnung festgeschriebenen Ausschluss der Jugendlichen als verfassungswidrig. Weder das Grundgesetz noch die Hessische Verfassung sähen ein Wahlmindestalter von 18 Jahren bei den Hessischen Kommunalwahlen vor. „Menschen ihr Wahlrecht zu entziehen, ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Ein Grund könnte die mangelnde Einsichts- und Urteilsfähigkeit sein. Die Forschung zeigt aber, dass diese Jugendlichen die notwendige Reife haben. Damit ist die Wahlaltersgrenze von 18 Jahren verfassungswidrig“, so Heußner. 

Die Kläger begrüßen ebenso wie Heußner und Mehr Demokratie die politische Initiative der SPD-Fraktion. Auf allen Ebenen brauche es ausreichend politischen und zivilgesellschaftlichen Druck, damit 16- und 17-Jährige bei der nächsten Kommunalwahl 2026 zur Urne gebeten werden. Kewald und Faust haben derweil ihre Erfahrung als Erstwähler gemacht – allerdings bei der Bundestagswahl als mittlerweile Volljährige.

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Factsheet: Die Kommunalwahlverfahren in Hessen sind verfassungswidrig: https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2021/Kommunalwahlen_in_Hessen_verfassungswidrig_.pdf.

Alle schriftlichen Stellungnahmen zum Gesetzentwurf der SPD, die heute diskutiert wurden, finden Sie hier: https://hessischer-landtag.de/termine/innenausschuss-2.

Mehr Argumente und Hintergründe zum Wahlalter 16 gibt es hier: https://hessen.mehr-demokratie.de/themen/wahlrecht-16.

Ansprechpartner

Matthias Klarebach

klarebach@mehr-demokratie-hessen.de