Die gestern von der Enquetekommission beschlossene Reformierung der Volksgesetzgebung überzeugt Mehr Demokratie e.V. nur in Teilen: „In einem Verfahrensschritt wird die Volksgesetzgebung gestärkt, in einem anderen geschwächt“, konstatiert Matthias Klarebach, Mitglied des hessischen Landesvorstands.
Zwar soll die bundesweit höchste Unterschriftenhürde im Volksbegehren auf fünf Prozent gesenkt, im gleichen Zuge jedoch eine neue Hürde in die Verfahrenskonstruktion eingeführt werden. Bislang entschied die hessische Bevölkerung im Volksentscheid mit einfacher Mehrheit, jetzt könnte das Zustandekommen an ein Zustimmungsquorum von 25 Prozent geknüpft werden. „Über eine Millionen Befürworter des Anliegens wären dann nötig, um eine verbindliche Entscheidung zu treffen“, kritisiert Klarebach. Zeitgleich mit der Landtagswahl im kommenden Herbst wird die hessische Bevölkerung über die Änderungsvorschläge abstimmen.