Hessischer Landtag beschließt überfällige Reform der Volksgesetzgebung

Heute beschloss der hessische Landtag im Zuge der größten Verfassungsreform der Landesgeschichte eine Reformierung der Volksgesetzgebung. Aus Sicht des Fachverbands Mehr Demokratie ist dies längst überfällig. Jahrzehntelang blockierte die bundesweit höchste Unterschriftenhürde im Volksbegehren jegliche Praxis. "Vorne Top, hinten Flop", beurteilt Mehr Demokratie den Änderungsvorschlag, über den die hessischen Bürger/innen zeitgleich mit der Landtagswahl am 28. Oktober abstimmen werden. 

Die heute in dritter Lesung beschlossene Reform der Volksgesetzgebung überzeugt Mehr Demokratie nur in Teilen: "In einem Verfahrensschritt wird die Volksgesetzgebung gestärkt, in einem anderen geschwächt", konstatiert Matthias Klarebach, Landesvorstandsmitglied. Zwar wird die bundesweit höchste Unterschriftenhürde im Volksbegehren von 20 auf fünf Prozent gesenkt, andererseits jedoch eine neue Hürde im Volksentscheid eingeführt. Bislang entschied die hessische Bevölkerung mit einfacher Mehrheit. Jetzt soll der Volksentscheid an ein Zustimmungsquorum von 25 Prozent geknüpft werden. Nur wenn über eine Millionen Bürger/innen das Anliegen befürworten, kommt demnach die Abstimmung zustande. "Die Erfahrungen der anderen Bundesländer zeigen, dass dies häufig nicht erreichbar ist und bürgerschaftliches Engagement ins Leere läuft", kritisiert Klarebach. 

Ferner bleiben weitere Regularien unberührt, da diese keinen Verfassungsrang genießen. Mit mehr als 80.000 benötigten Unterschriften für den Zulassungsantrag eines Volksbegehrens, liegt nach wir vor der bundesweite Höchstwert in Hessen. Zudem dürfen die Unterschriften nicht frei gesammelt, sondern nur auf den Ämtern abgegeben werden. "Entsprechende Erleichterungen wären für ein bürgerfreundliches und qualitatives Verfahren enorm wichtig", sagt Felix Hoffmann, Bundesvorstandsmitglied. Da das Ausführungsgesetz nach der Verfassungsreform angepasst werden muss, sieht Hoffmann die Chance auf Verbesserung: "Wir appellieren an die Fraktionen, die Reform zu Ende zu denken und in der kommenden Legislaturperiode an diesen Stellschrauben zu drehen, um den hessischen Bürger/innen ein faires Mitspracheinstrument zu geben."

Weitere Informationen: 

Stellungnahme zum verfassungsändernden Gesetzentwurf

 

 

Ansprechpartner

Matthias Klarebach

klarebach@mehr-demokratie-hessen.de