Hessen bei Volksentscheiden nur Mittelmaß – Mehr Demokratie fordert Nachbesserung

Das Volksentscheidsranking vom Fachverband Mehr Demokratie e.V. sieht die direkte Demokratie in den Bundesländern auf dem Vormarsch. Durch die Reformen der Landesverfassung 2018 werden Hessen leicht bessere Noten ausgestellt als bei der Veröffentlichung des letzten Berichts von 2016. Allerdings gibt es immer noch verstärkten Reformbedarf, die auch dem „Volksentscheid Verkehrswende Hessen“ zugutekommen könnten. 

Mit Volksbegehren können hessische Bürger:innen direkt Einfluss auf die Landespolitik nehmen. Allerdings sind Erfolge bislang Fehlanzeige. Der einzige Versuch scheiterte an dem unüberwindbar hohen Unterschriftenquorum. Mit einer Absenkung der Quorumshöhe von 20% auf 5% hat sich 2018 bei der Verfassungsreform schon einiges getan. Allerdings wurde die Chance nicht genutzt, andere Verfahrenshürden, beispielsweise die Amtseintragung, zu abzuschaffen. Unterschriften dürfen also weiterhin nicht frei gesammelt werden, sondern können nur auf den jeweiligen Ämtern abgegeben werden – die Hürden für Beteiligung sind hoch. Fazit: Auf Landesebene hat sich Hessen von Platz 15 auf Platz 9 verbessert und verdient damit auch nur die Note 3,4. 


Derzeit gibt es in Hessen Bestrebungen, ein Verkehrswendegesetz per Volksbegehren zu realisieren. Der „Volksentscheid Verkehrswende Hessen“ besteht aus einem breiten Bündnis von Initiativen, bspw. dem VCD, ADFC sowie den Radentscheiden in Frankfurt, Darmstadt und Kassel. Ziel des erarbeiteten Gesetzes sind gleichwertige Mobilitätsmöglichkeiten für alle. In Planung ist der Start der Unterschriftensammlung in diesem Sommer.


In der ersten Stufe des Verfahrens müssen die Initiativen etwa 44.000 Unterschriften frei sammeln. Im Anschluss an die Einreichung der Unterschriften hat die Landesregierung einen Monat Zeit zu entscheiden, ob der Gesetzentwurf mit den Bestimmungen der Verfassung vereinbar ist. Die zweite Hürde ist in Hessen immer noch äußerst problematisch: Mindestens 5% der Wahlberechtigten müssen in den folgenden sechs Monaten auf die Gemeindeämter gehen, um dort ihre Unterschrift zur Unterstützung des Vorhabens zu leisten. 


Felix Hoffmann, Landesvorstandsmitglied von Mehr Demokratie Hessen, kritisiert: „Um Bürger:innenbeteiligung zeitgemäß und inklusiv zu gestalten, muss die Amtseintragung abgeschafft werden, da sie Initiativen sinnlos das Leben schwer macht. Hessen stellt mit nur einem einzigen erfolgreichen Volksbegehrensversuch in 75 Jahren ein direktdemokratisches Niemandsland dar. Dabei es ist unerlässlich, die parlamentarische Demokratie direktdemokratisch zu ergänzen, wie es schon etwa in Bayern oder Schleswig-Holstein der Fall ist. Das bedeutet aber auch, dass die Voraussetzungen für eine faire Teilhabe am politischen Prozess geschaffen werden.“ Der Fachverband fordert daher, den bei der Verfassungsreform klar formulierten Willen, direktdemokratische Mitbestimmung zu erleichtern, konsequent umzusetzen.


+++ Hintergrund zum Volksentscheidsranking +++


Mehr Demokratie vergleicht und bewertet seit 2003 die Regelungen der direkten Demokratie auf Kommunal- und Landesebene in allen Bundesländern. Zu Grunde liegt ein optimales wissenschaftliches Design der direkten Demokratie, das sich an bereits etablierten Regelungen sowie am Ideal einer bürger:innenfreundlichen Demokratie orientiert und außerdem den praktischen Umgang mit Bürger- und Volksbegehren im jeweiligen Bundesland mit einbezieht. Das Volksentscheidsranking 2021 ist der sechste Ländervergleich.


Das gesamte Ranking und ausgewählte Grafiken finden Sie unter: https://www.mehr-demokratie.de/volksentscheidsranking

Zur Pressekonferenz vom 08.07.21 geht es hier: https://www.youtube.com/watch?v=sa2CrFL0WTI&t=1514s

 

Ansprechpartner

Matthias Klarebach

klarebach@mehr-demokratie-hessen.de