Entscheidung bei Wahlalter 16 vertagt - Demokratisierung des Wahlrechts steht noch aus

Die Regierungsfraktionen des hessischen Landtags haben sich erneut gegen eine Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre auf Kommunalebene ausgesprochen und wandten sich gegen einen entsprechenden Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, über den Anfang April im Innenausschuss beraten wurde. Der Fachverband Mehr Demokratie e.V. zeigt sich enttäuscht von dieser Blockadehaltung. Parallel geht der juristische Weg zweier junger Erwachsener aus Hessen weiter.

Der Entscheidung des Landtagsplenums war Ende April eine Empfehlung des Innenausschusses vorangegangen, die eine Skepsis gegenüber der Absenkung des aktiven Wahlalters verlauten ließ. Damit wendet sich der Ausschuss gegen vielfältige Argumente, junge Menschen an der Wahlurne zu begrüßen. Felix Hoffmann, Landesvorstandssprecher von Mehr Demokratie Hessen, kritisiert den Ausschluss der 16- und 17-Jährigen: „Studien zeigen: Je früher wir jungen Menschen die Möglichkeit bieten, ihre eigenen demokratischen Selbstwirksamkeitserfahrungen zu sammeln, desto besser wird später ihr Verhältnis zur Demokratie sein. Länder wie Baden-Württemberg beweisen, dass eine zeitgemäße und längst überfällige Ausgestaltung des Wahlrechts kein Traum der nächsten Generationen sein muss. Es ist schade, dass die Regierungsfraktionen hier noch im Gestern leben.“

Dass die Gesetzesinitiative der SPD-Fraktion aus dem vergangenen Herbst es schwer haben würde, war durchaus erwartbar. Die CDU-Regierungsfraktion ist strikt gegen den Entwurf, die mitregierende Grüne zwar grundsätzlich dafür, beruft sich aber auf den Koalitionsvertrag, laut welchem ein Wahlalter 16 nicht vorgesehen sei. Dennoch wird der Entwurf auf Antrag der SPD-Fraktion nun wieder an den Innenausschuss zurückgespielt und danach eine dritte Lesung einberufen.

Parallel zu politischen Bemühungen haben zwei mittlerweile 18-Jährige Schüler mit Unterstützung von Mehr Demokratie Hessen Klage gegen die Verfassungsmäßigkeit der Kommunalwahl im März 2021 eingereicht. In beiden Verfahren haben die Prozessvertreter nach einer negativen Entscheidung der zuständigen Verwaltungsgerichte Berufung eingereicht. Dieser Weg wird weitergegangen, weil ein faires und verfassungskonformes Wahlrecht sich eben nicht auf politischen Opportunismus verlassen kann. Es bleibt zu hoffen, dass andere Mehrheitsverhältnisse nach der Landtagswahl 2023 abseits des juristischen Streitwegs für eine Zusicherung des demokratischen Existenzminimums für junge Leute sorgen.

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Factsheet: Die Kommunalwahlverfahren in Hessen sind verfassungswidrig: https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2021/Kommunalwahlen_in_Hessen_verfassungswidrig_.pdf.

Alle schriftlichen Stellungnahmen zum Gesetzentwurf der SPD, die am 05. April diskutiert wurden, finden Sie hier: https://hessischer-landtag.de/termine/innenausschuss-2.

Mehr Argumente und Hintergründe zum Wahlalter 16 gibt es hier: https://hessen.mehr-demokratie.de/themen/wahlalter-16/.

Ansprechpartner

Matthias Klarebach

klarebach@mehr-demokratie-hessen.de