Debatte um Gießener Beteiligungssatzung - Mehr Demokratie fordert Bürgerrat

Die Stadtverordnetenversammlung debattiert am heutigen Donnerstag den Umgang mit der Gießener Bürgerbeteiligungssatzung. Mehr Demokratie Hessen fordert Bürgerrat zur Einbindung der Bürgerinnen und Bürger. 

Die Stadt Gießen verabschiedete 2015 als erste Hessische Kommune eine fortschrittliche Bürgerbeteiligungssatzung, die nun überarbeitet werden muss. Nach einem Rechtsstreitverfahren urteilte der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Dezember 2021 abschließend, dass Teile der Satzung nicht rechtskonform sind, da sie den Entscheidungsspielraum der repräsentativen Institutionen einschränken. Die Gießener Stadtverordnetenversammlung will am heutigen Donnerstag nun das weitere Vorgehen beraten. Der Fachverband Mehr Demokratie e.V. regt dabei an, dass dem Überarbeitungsprozess ein Bürgerrat zugeschaltet wird und die Satzung zukünftig Bürgerräte von unten ermöglicht. 

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof sieht in der Gießener Bürgerbeteiligungssatzung eine Einschränkung der repräsentativen Demokratie. Demnach müssen Instrumente wie der Bürgerantrag erstmal außer Kraft gesetzt werden. „Dieses Grundsatzurteil ist ein Schlag ins Gesicht für Kommunen, die gemeinsam mit ihren Bürgerinnen und Bürgern die Zukunft gestalten möchten“, sagt Felix Hoffmann, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie Hessen. Abhilfe kann nur eine gesetzliche Änderung der Hessischen Gemeindeordnung schaffen: „Die schwarz-grüne Landesregierung wäre gut beraten, diesen demokratischen Missstand gesetzlich zu korrigieren und Innovationen zugunsten einer Stärkung der lokalen Demokratie zuzulassen“, appelliert Hoffmann.

Der Oberbürgermeister der Stadt, Frank-Tilo Becher, will die Bürgerbeteiligungssatzung nun gemeinsam mit den Stadtverordneten und dem Regierungspräsidium überarbeiten. Aus Sicht von Mehr Demokratie müssen dabei auch die Gießener Bürgerinnen und Bürger in den Prozess eingebunden werden - am besten über einen Bürgerrat. „Die Erfahrungen zeigen, dass zufallsbasierte Bürgerräte zu sorgfältig abgewogenen und politisch anschlussfähigen Lösungen kommen. Ein solcher Bürgerrat von 20 bis 30 zufällig aus den Melderegistern gelosten Mitgliedern könnte darstellen, wie ein Abbild der Gießener Bürgerschaft in Zukunft beteiligt werden möchte und damit entscheidende Impulse für die Überarbeitung der Satzung liefern“, so Hoffmann.

Außerdem fordert der Landesverband, dass das Instrument des Bürgerrats in die Beteiligungssatzung aufgenommen wird und Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit erhalten, per Unterschriftensammlung einen Bürgerrat auszulösen. „Gießen könnte damit zu einem Pionier in Sachen innovativer Bürgerbeteiligung werden und den eingeschlagenen Weg hin zu einer Bürgerbeteiligungskultur konsequent weitergehen“, so Hoffmann weiter.

Auch wenn das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshof gravierend ist, so biete es auch die Chance, die Bürgerbeteiligungssatzung weiterzuentwickeln, resümiert der Fachverband. Dazu hat Mehr Demokratie bereits Kontakt mit dem Oberbürgermeister und allen demokratischen Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung aufgenommen und diese Position zum Ausdruck gebracht.

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Das Anschreiben an den OB und die Fraktionsvorsitzenden finden Sie hier: https://hessen.mehr-demokratie.de/fileadmin/user_upload/HE/Anschreiben_Buergerbeteiligungssatzung_Giessen_OB_Fraktionsvorsitzende.pdf.

Das Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Kassel finden Sie unter: https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE220002262.

Ansprechpartner

Matthias Klarebach

klarebach@mehr-demokratie-hessen.de