Anwalt der Gemeinde Mühltal konstruiert Unzulässigkeit von Bürgerbegehren

Mehr Demokratie übt scharfe Kritik an Rechtsgutachten

„Nicht stichhaltig!“, das ist das Fazit von Mehr Demokratie zum vorliegenden Rechtsgutachten über das Bürgerbegehren „Wohngebiet Dornberg“. Die Gemeinde Mühltal hatte das Gutachten bei einer Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben. Nach Auffassung von Mehr Demokratie ist weder die angeblich fehlende Unterschrift, noch die Kritik an der Begründung des Begehrens ein Grund, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären.

„Bürgerbegehren müssen laut Gemeindeordnung schriftlich eingereicht werden – das meint aber nicht die Unterschrift der Initiatoren, sondern eine ausreichende Zahl von Unterschriften wahlberechtigter Bürgerinnen und Bürger“, stellt Matthias Klarebach, Mitglied des hessischen Landesvorstands, klar. Anderslautende Gerichtsurteile gebe es weder in Hessen, noch in anderen Bundesländern. Weiterhin sei die von den Initiatoren erstellte Begründung an den wesentlichen Stellen als Meinungsäußerung gekennzeichnet und müsse deswegen nicht objektivierbar sein. „Bürgerbegehren dürfen keine Falschbehauptungen enthalten. Das ist hier aber nicht der Fall“, so Klarebach. 

„Angesichts der offensichtlich herbeikonstruierten Unzulässigkeitsgründe fordern wir die Gemeinde Mühltal auf, den Ausführungen des Rechtsgutachtens nicht zu folgen und das Bürgerbegehren für zulässig zu erklären“, appelliert Klarebach an die Gemeinde Mühltal. Die Debatte müsse politisch und nicht juristisch geführt werden.

Ansprechpartner

Matthias Klarebach

klarebach@mehr-demokratie-hessen.de