Wahlrecht 16 – rechtlich geboten und demokratisch sinnvoll

Die hessische SPD forderte im vergangenen September per Gesetzesinitiative eine Herabsenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre bei Kommunalwahlen. Am Donnerstag, den 20. Januar, wurde der Gesetzentwurf im Innenausschuss des Landtags anhand zivilgesellschaftlicher Stellungnahmen aus der Zivilgesellschaft, von Verbänden und der Wissenschaft diskutiert. Wir erläutern, warum ein Wahlrecht 16 auf kommunaler Ebene längst überfällig ist.

Die Mehrheitsverhältnisse im hessischen Landtag könnten in den kommenden Monaten möglich machen, was auch auf Bundesebene aktuell heiß diskutiert wird: Die Herabsenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Nachdem die SPD-Fraktion im September 2021 einen entsprechenden Gesetzentwurf im Landtag eingereicht hatte, war dieser am Donnerstag Thema in der ersten Sitzung des Innenausschusses im neuen Jahr. Schriftlich mit dabei waren unter anderem Stellungnahmen von unserem Landesverband, den beiden damals 17-jährigen Jonathan Faust und Tom Kewald, die gegen die Kommunalwahl im März 2021 geklagt hatten, und Verfassungsrechtler Prof. Dr. Hermann Heußner (Hochschule Osnabrück)

Im April soll eine erneute mündliche Stellungnahme im Ausschuss stattfinden. Im Anschluss wird der Gesetzentwurf in die zweite Lesung im Parlament getragen. Voraussichtlich findet dann auch eine Entscheidung statt. Die oppositionelle FDP und die Linkspartei wollen das Vorhaben unterstützen. Die CDU-Regierungsfraktion hingegen lehnt den Entwurf ab. Die mitregierende Grüne ist zwar grundsätzlich dafür, beruft sich aber auf den Koalitionsvertrag, laut welchem ein Wahlalter 16 nicht vorgesehen sei.

Ein kleiner Rückblick: Kommunalwahlen März 2021

Am 14. März letzten Jahres fand die Kommunalwahl in Hessen statt – Gemeindevertretungen, Stadtoberhäupter und Kreistage wurden neu besetzt. Im Dezember 2020 forderten die Initiative Jugend Wählt, Mehr Demokratie und Verfassungsrechtler Prof. Dr. Hermann Heußner den Hessischen Landtag auf, den Ausschluss der 16- und 17-Jährigen durch eine Verankerung des abgesenkten Wahlrechts in der Hessischen Gemeindeordnung und der Landkreisordnung noch vor der Kommunalwahl zu verhindern. Denn: Weder das Grundgesetz noch die Hessische Gemeindeordnung legen ein Wahlmindestalter von 18 Jahren auf kommunaler Ebene fest. Die Wahl fand trotzdem wie geplant statt. Mit dem systematischen Ausschluss verstieß die Kommunalwahl gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl und ist damit verfassungswidrig.

Besondere Brisanz hatte die Oberbürgermeister:innen-Stichwahl in Marburg. Mit nur 95 Stimmen musste sich die Kandidatin der Grünen dem Amtsinhaber Thomas Spieß (SPD) geschlagen geben. Und auch bei der Wahl der Stadtverordnetenversammlung in Kassel waren manche Ergebnisse so knapp, dass die Stimmen von etwa 1.000 16- und 17-Jährigen einen Unterschied gemacht hätten. Tom Kewald aus Marburg und Jonathan Faust aus Kassel hatten nach der Kommunalwahl am 14. März Einspruch gegen die Rechtmäßigkeit der Wahl bei ihren jeweiligen Stadtverordnetenversammlungen eingelegt.

Die Zurückweisung dieser Einsprüche motivierte die Jugendlichen dazu, den Klageweg zu beschreiten. Vertreten werden die damals 17-Jährigen von den Staatsrechtlern Prof. Dr. Hermann Heußner und Prof. Dr. Arne Pautsch (Hochschule Ludwigsburg). Mit Unterstützung von Mehr Demokratie Hessen und Jugend Wählt reichten die Schüler im Juli 2021 Klage bei den zuständigen Verwaltungsgerichten ein.

Wahlrecht 16 – eher Regel als Ausnahme

In 11 von 16 Bundesländern haben Jugendliche auf kommunaler Ebene bereits das aktive Wahlrecht. “Man kann doch niemandem erklären, warum 16- und 17-Jährige in NRW für eine fundierte Wahlentscheidung reif und kompetent genug sein sollen, Jugendliche in Hessen aber nicht“, erklärt Thomas Fischer-Nerenberg, Vorstandsmitglied von Mehr Demokratie Hessen, unser Engagement.

Die immer wieder als wichtig betonte Mitbestimmung durch ein grundlegendes demokratisches Recht bleibt jungen Menschen verwehrt, obwohl sie bereits mit 14 Jahren religions- und strafmündig sind und viele schon mit 16 Jahren Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Dieser Ausschluss von Mitbestimmung sei „in Zeiten zunehmender Politikverdrossenheit eine Farce“, so Fischer-Nerenberg weiter. Und Jonathan Faust aus Kassel ergänzt: „Je früher wir Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit bieten, ihre eigenen demokratischen Selbstwirksamkeitserfahrungen zu sammeln, desto besser wird später ihr Verhältnis zur Demokratie sein.“

Rechtlich zwingend notwendig

Die Debatte bezüglich des Wahlalters ist nicht neu, kommt sie doch in regelmäßigen Abständen immer wieder auf die politische Agenda. Dabei ist die Frage nach dem Wahlalter wohl so alt wie die Abhaltung von Wahlen selbst. Art. 20 Abs. 2 des GG besagt zwar, dass „alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht und vom Volk in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt wird.“ Zugleich schränkt das Grundgesetz dieses Recht durch Art. 38 Abs. 2 ein, wonach „[w]ahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.“ Dies gilt allerdings nicht für Europa-, Landtags- und Kommunalwahlen. Das Wahlrecht ist ein grundlegendes Recht, das nur unter besonderen Gründen eingeschränkt werden darf. 

Verfassungsrechtler Prof. Dr. Hermann Heußner, der die Kampagne der jugendlichen Demokratiekämpfer rund um die Klageeinreichung gemeinsam mit Mehr Demokratie Hessen und Jugend Wählt unterstützt, kritisiert den in der Hessischen Gemeindeordnung festgeschriebenen Ausschluss der Jugendlichen als verfassungswidrig. Weder das Grundgesetz noch die Hessische Verfassung sehe ein Wahlmindestalter von 18 Jahren bei den Hessischen Kommunalwahlen vor. „Menschen ihr Wahlrecht zu entziehen, ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Ein Grund könnte die mangelnde Einsichts- und Urteilsfähigkeit sein. Die Forschung zeigt aber, dass diese Jugendlichen die notwendige Reife haben. Damit ist die Wahlaltersgrenze von 18 Jahren verfassungswidrig“, so Heußner.

… und demokratisch zukunftsweisend

Heußner verweist hier auf empirische Studien, die entgegen anderslautender Vorurteile belegen, dass Jugendliche ab 16 über das notwendige politische Wissen und ausreichende Kompetenzen verfügen, um zu einer fundierten Wahlentscheidung zu kommen. Die Wahlforscher Thomas Faas und Arndt Leininger von der FU Berlin kommen angesichts eines Vergleichs der Landtagswahl in Sachsen und Brandenburg im Jahr 2019 zu dem Schluss, dass die Kompetenz und das politische Selbstbewusstsein von Jugendlichen besser als ihr Ruf seien. Außerdem wollen Jugendliche wählen – das zeigen die beiden Forscher mit ihren Befragungen, in denen die meisten Kinder ein Wahlalter ab 16 präferieren.

Aufgrund ihres relativ geringen Anteils an der Gesamtbevölkerung und der größtenteils fehlenden Mitspracherechte werden junge Menschen häufig von der Politik „übersehen“, aber auch von der Wahl- und Einstellungsforschung wenig beachtet. Das halten wir von Mehr Demokratie für problematisch, weil zentrale gesamtgesellschaftliche Themen wie Klimawandel, Zukunft der Arbeit oder Struktur der sozialen Sicherungssysteme sowie demographischer Wandel die politische Beteiligung jüngerer Menschen erfordert.

Mit einem Wahlrecht ab 16 werden mehr Menschen in politische Entscheidungsprozesse eingebunden, die von der Umsetzung politischer Maßnahmen in ihrer Gegenwart und Zukunft direkt betroffen sind. Das schützt nicht nur vor politischer Marginalisierung der Interessen und Belange junger Menschen, sondern erhöht auch die Legitimation politischer Entscheidungsprozesse.

Was bleibt?

Die Kläger Kewald und Faust begrüßen ebenso wie Heußner die politische Initiative der SPD-Fraktion. Auf allen Ebenen brauche es ausreichend politischen und zivilgesellschaftlichen Druck, damit bei der nächsten Kommunalwahl 2026 16- und 17-Jährige zur Urne gebeten werden. Dass die Gesetzesinitiative der SPD-Fraktion Erfolg hat, ist keineswegs sicher. Wir hoffen, dass die nächste Lesung im Landtag eine Entscheidung für das Wahlrecht 16 bringt – und halten parallel trotzdem am Klageweg fest, eben weil es verschiedene Ebenen der Mobilisierung für das Wahlrecht 16 braucht. Kewald und Faust haben derweil ihre Erfahrung als Erstwähler gemacht – allerdings bei der Bundestagswahl im September 2021 als mittlerweile Volljährige.

 

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