Transparenz? Ja, ABER....

Mehr Demokratie hält den von der schwarz-grünen Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Regelung der Informationsfreiheit für unzureichend. Vom Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bleibt angesichts der zahlreichen Ausnahmen nicht viel übrig. 

 

Mehr Demokratie hält den von der schwarz-grünen Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Regelung der Informationsfreiheit für unzureichend. Vom Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bleibt angesichts der zahlreichen Ausnahmen nicht viel übrig. 

 

 

Hessen bald mit bundesweit schlechtestem Informationsfreiheitsgesetz?

Im <link https: www.mehr-demokratie.de fileadmin pdf external-link-new-window internal link in current>Transparenzranking 2017 nimmt Hessen bislang zusammen mit Bayern, Niedersachsen und Sachsen den letzten Platz ein. Diese vier Bundesländer verfügen noch immer nicht über ein Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetz und gewähren den Bürgerinnen und Bürgern folglich keinen Zugang zu öffentlichen Daten. Der jüngste "Vorstoß" der hessischen Landesregierung schafft dem keine Abhilfe. Mit dem <link http: starweb.hessen.de cache drs external-link-new-window internal link in current>enttäuschenden Gesetzentwurf würde Hessen das schlechteste Informationsfreiheitsgesetz der Bundesrepublik einführen und damit Baden-Württemberg von dieser fragwürdigen Position ablösen. 

 

Jahrelange Evaluation - enttäuschendes Ergebnis

Nach jahrelanger Evaluation der Regelungen der anderen Bundesländer ist das Ergebnis schlichtweg enttäuschend. Zwar soll mit dem im Datenschutzgesetz enthaltenen Informationsfreiheitsgesetz Transparenz geschaffen, diese jedoch mit zahlreichen Ausnahmen und Einschränkungen versehen werden. So soll die kommunale Ebene bei der Informationsfreiheit außen vor bleiben und das, obwohl gerade in Gemeinden und Landkreisen das größte Interesse an Informationen besteht. Auf Landesebene sind zudem die Polizei, der Verfassungsschutz, die Landeskartellbehörde, die Regulierungskammer sowie die Industrie-, Handels- und Handwerkskammern als Ausnahmen deklariert.

 

Wirtschaftliches Potential? Vertrauen schaffen? 

Sofern eine Anfrage aus wirtschaftlichem Interesse heraus gestellt wird, besteht nach dem Gesetzentwurf kein Anspruch auf die Herausgabe der Information/en. Wie dies ermittelt werden soll, bleibt der staatlichen Hand überlassen. Welches wirtschaftliche Potential in offenen Daten liegt, hat eine von der Konrad-Adenauer-Stiftung in Auftrag gegebene <link http: www.kas.de wf doc external-link-new-window internal link in current>Studie aus dem Jahre 2016 eindrucksvoll nachgewiesen. Zudem bleibt ein Informationszugang verwehrt, wenn dieser "Abgeordneten- und Fraktionsangelegenheiten" beeinträchtigt. Damit wird eine Lücke geschaffen, die wohl alle Informationen, die das Parlament betreffen, unter Verschluss hält. In Zeiten eines breiten Vertrauensverlusts der Bevölkerung gegenüber Politikern und Parteien ist dies ein falsches Zeichen. 

 

All das steht sinnbildlich für den sich nun im Innenausschuss befindlichen Gesetzentwurf:

Transparenz? Ja, ABER...

 

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