Schwarz-grün verabschiedet bundesweit schlechtestes Informationsfreiheitsgesetz

Als eines der letzten Bundesländer verabschiedet Hessen ein Informationsfreiheitsgesetz. Mit all seinen Schwächen ist dieses jedoch das schlechteste der Bundesrepublik. 

 

Jahrelang mauerte Hessen in Sachen Informationsfreiheit und Transparenz. Nun verabschiedete die schwarz-grüne Landesregierung ein Datenschutzgesetz, das auch Regelungen zur Informationsfreiheit enthält. Diese gewähren den Bürgerinnen und Bürgern zwar einen Anspruch auf Zugang zu Verwaltungsinformationen, zahlreiche Bereichsausnahmen und bundesweit einmalige Kuriositäten machen das Gesetz zu dem schwächsten Informationsfreiheitsgesetz der Bundesrepublik. 

 

Vom letzten auf den vorletzten Platz

Im von Mehr Demokratie und der Open Knowledge Foundation veröffentlichten Transparenzranking 2017 teilte sich Hessen zusammen mit den anderen Bundesländern ohne entsprechende Gesetze (Bayern, Niedersachsen und Sachen) den letzten Platz. Nun verabschiedete die Hessische Landesregierung im Zuge einer Datenschutzreform ein Gesetz, das auch den Zugang zu Verwaltungsinformationen regelt. Damit gibt es nun in 13 Bundesländern entsprechende Gesetze. Hessen gelingt damit jedoch kein weiter Sprung, denn mit all seinen Schwächen klettert das von schwarz-grün regierte Bundesland lediglich vom letzten auf den vorletzten Platz und setzt mit dem bundesweit schlechtesten Informationsfreiheitsgesetz kein positives Zeichen. 

 

Informationen nur auf Antrag bei ausgewählten Landesbehörden

Nach dem hessischen Informationsfreiheitsgesetz müssen ausgewählte Landesbehörden Auskunft geben und Zugang zu Informationen gewähren. Wer Informationen erlangen möchte, muss allerdings zunächst einen Antrag auf Informationszugang stellen, der abgelehnt werden kann und je nach Art der Information Kosten nach sich zieht. Andere Bundesländer, insbesondere das Nachbarland Rheinland-Pfalz, gestalten dies bürgerfreundlicher und veröffentlichen die Informationen frei zugänglich auf einem Transparenzportal oder einer Transparenzplattform, ohne Kosten und der Hürde einer Antragsstellung. 

 

Bundesweite Kuriositäten

Die Behörden der Städte, Gemeinden oder Landkreise sind nicht auskunftspflichtig und das, obwohl gerade auf der kommunalen Ebene das Interesse an Informationen am größten ist, wie die Erfahrungen der anderen Flächenländer zeigen. Die Ausnahme der Kommunen stellt eine bundesweite Kuriosität dar. Zwar ist es den Kommunen freigestellt, sich selbst eine Informationsfreiheitssatzung zu geben, welche jedoch nicht deckungsgleich mit dem Gesetz sein muss. Langfristig lässt sich daher ein Flickenteppich verschiedener Regelungen und verschiedener Gebührenreglungen erwarten. 

Ebenfalls einmalig ist die Verweigerung der Herausgabe oder des Zugangs zu einer Information, wenn ein wirtschaftliches Interesse besteht. Diese Regelung dürfte es Journalistinnen und Journalisten wohl unmöglich machen, Informationen auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes zu erlangen. Völlig außer Acht lässt die schwarz-grüne Regierung dabei auch das wirtschaftliche Potential, das in offenen Daten liegt. 

Zahlreiche Bereichsausnahmen kennzeichnen das Hessische Informationsfreiheitsgesetz. So sind weder Verfassungsschutz, Polizei noch Handelskammern auskunftspflichtig. Besonders sticht dabei Bereichsausnahme der Polizeibehörden hervor, findet sich eine solche Ausnahme doch in keinem Informationsfreiheitsgesetz der Bundesländer. 

Zudem regelt Hessen als einziges Bundesland die Informationsfreiheit nicht in einem eigenständigen Gesetz, sondern als Teil eines Datenschutzgesetzes. Dabei ist das hessische Informationsfreiheitsgesetz mit gerade einmal zehn Paragraphen das mit Abstand kürzeste der Bundesländer. 

 

Informationsfreiheit bleibt im Ansatz stecken

Mit dem bundesweit schwächsten und schlechtesten Informationsfreiheitsgesetz bleibt das im Koalitionsvertrag versprochene offene und transparente Verwaltungshandeln im Ansatz stecken. Das von Mehr Demokratie und der Open Knowledge Foundation intiierte Bündnis "Transparentes Hessen" kritisiert den Entwurf scharf und sieht das Koalitionsversprochen nicht erfüllt. Das Gesetz liefert keine effektive Grundlage, um etwa Korruption zu bekämpfen, Steuergeldverschwendung einzudämmen oder einen Beitrag zur politischen Teilhabe zu leisten, so das Fazit des Bündnisses.

Es bleibt zu hoffen, dass dies nur der verhaltene Anfang der hessischen Informationsfreiheit ist und die nächste Landesregierung Transparenz und Beteiligung ernster nimmt. 

 

 

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