"Direkte Demokratie in Hessen macht aktuell nur teilweise Spaß"

Mehrere Verbände wollen mit einem Volksbegehren eine Verkehrswende in Hessen durchsetzen. Seit September sammelt die Initiative Unterschriften für den Zulassungsantrag; dafür hat sie ein Jahr Zeit. Wir haben mit einem Mitglied aus dem Team der Verkehrswende über die Ziele des Begehrens, den Stand der direkten Demokratie in Hessen und die historische Dimension des Volksbegehrens gesprochen. 

Verkehrswende Hessen/Tim Becker, Frankfurt am Main

Verkehrswende Hessen/Tim Becker, Frankfurt am Main

 

Hallo Robert, wer bist Du und was ist Deine Rolle im Team rund um das Volksbegehren?

Ich bin Robert Wöhler aus Kassel und war vor dem Volksbegehren im Landesvorstand des ADFC Hessen. Wir hatten vor zwei, drei Jahren – auf jeden Fall noch vor Corona – angesichts der Radentscheide in Hessen die Idee, sowas auch mal auf Landesebene zu initiieren. Wir waren zu Beginn ein kleineres Projektteam, das erst über einen Landesradentscheid nachgedacht hat. Wir kamen dann aber darauf, dass es logisch wäre, das für alle Verkehrsarten – quasi kombiniert – zu machen. Zu diesem Zeitpunkt waren wir sich auch inspiriert vom Mobilitätsgesetz in Berlin. Für die Kampagne bin ich mittlerweile als Campaigner angestellt und hauptamtlich tätig. Außerdem bin ich eine der drei Vertrauenspersonen.

Was fordert ihr mit eurem Gesetzentwurf?

Wir fordern eine soziale und ökologische Verkehrswende. Beide Aspekte sind mir sehr wichtig, weil es vom Begriff „Verkehrswende“ sicherlich verschiedene Verständnisse gibt. Ich würde sagen, dass der ehemalige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer darunter eher versteht, alle Verbrennerautos durch Elektroautos zu ersetzen. Unsere Verkehrswende soll allen Menschen unabhängig von ihrem Wohnort ermöglichen, umweltfreundlich unterwegs zu sein – möglichst zu Fuß, mit dem Rad und mittels ÖPNV. Diese Verkehrsarten wollen wir mit unserem Gesetzentwurf stärken. Dazu müssen mehr Radwege gebaut, Maßnahmen für die Sicherheit des Fußverkehrs ergriffen sowie der ÖPNV ausgebaut werden. Letzteres ist so zentral, weil das eben über die Landesgesetzgebung beeinflusst werden kann.

Was sagt ihr zum Vorwurf des hessischen Verkehrsministers Al-Wazir, dass es zur Stärkung der Nahmobilität bundesrechtliche Regelungen braucht?

Wir haben uns am Anfang natürlich zusammengesetzt und geguckt, welche Forderungen wir gern im Gesetz drin hätten. Unsere lange Liste von knapp 160 Forderungen hat ein Jurist zusammengeschrumpft, weil manche Forderungen bundes- oder kommunalrechtlich verankert sind oder beispielsweise die Haushaltshoheit des Landes Hessen angreift. 100 Millionen Euro für den ÖPNV-Ausbau waren als Vorschlag schlicht nicht umsetzbar, weil über die Gestaltung des Haushalts der Landtag entscheiden muss. Wir dürfen also nur fordern, dass mehr Geld ausgegeben werden soll, nicht wie viel. Tempo 30 innerorts festzulegen obliegt ebenso der Hoheit des Bundesrechts. Alles, was jetzt im Gesetzestext drin liegt, ist also rechtlich zulässig.

Hattet ihr vor dem Volksbegehren Berührungspunkte mit Direkter Demokratie?

Ja, über die schon erwähnten Radentscheide Kassel, Frankfurt und Darmstadt. Die waren vorher ja schon sehr erfolgreich. Eines unserer Vorbilder in Nordrhein-Westfalen war Aufbruch Fahrrad, eine erfolgreiche Initiative, die über 200.000 Unterschriften gesammelt hat. Mit denen haben wir uns auch vernetzt. Das Berliner Mobilitätsgesetz haben wir uns natürlich angeguckt, aber weil Berlin ein Stadtstaat ist, konnte es keine direkte Vorlage für uns sein.

Wie lief die Erarbeitung des Gesetzentwurfes ab? Vor welchen Hürden stand euer Bündnis hinsichtlich der formal notwendigen Schritte?

Unser Bündnis hat die Forderungen erarbeitet und unsere Anwält:innen haben das dann in Gesetzestexte gegossen. Unter anderem haben wir Angela Carstensen beauftragt, die ja auch Mitglied in eurem Landesvorstand ist. Für das Erarbeiten des Gesetzentwurfs hätten wir gar nicht ausreichend Kompetenz gehabt. Bei den Radentscheiden war es auf kommunaler Ebene noch etwas einfacher, allerdings wurden die am Ende alle für ungültig erklärt, weil die Vorschläge zur Kostendeckung von den Kommunen nicht angenommen und die Anträge auf Zulassung daher abgeschmettert wurden. Die Hürden sind nicht nur auf kommunaler Ebene sehr hoch. Da braucht es die juristische Expertise, damit wenigstens die formale Gültigkeit unser Vorhaben nicht aufs Spiel setzt. Und trotzdem kann es am Ende natürlich sein, dass irgendetwas in unserem langen Gesetzestext beanstandet wird. Die juristische Beratung ist auf jeden Fall ein großer Kostenfaktor in unserer Kampagne.

Wie finanziert ihr euch?

Die Anschubfinanzierung kommt vor allem von ADFC und VCD. Die anderen Bündnisbeteiligten steuern nach ihren Möglichkeiten auch Gelder bei. Ansonsten sind wir stark auf Spenden angewiesen, die wir über unsere Spendenplattform bei betterplace.org einzuholen versuchen. Die Rechtskosten, die wir vorzufinanzieren hatten, waren ja nur das eine.

Unsere Hauptamtlichen müssen Gehalt bekommen, aber gerade auch das Drucken der Unterschriftenbögen ist ein enormer Geldfresser. Wir haben im Vorfeld mit dem Landeswahlleiter gesprochen, um uns formell bestätigen zu lassen, dass der sehr komplexe Unterschriftenbogen die formalen Anforderungen erfüllt. Unser Bogen braucht ein A3-Format, ist doppelseitig gedruckt, auf A4 gefaltet und enthält den ganzen Gesetzestext. Das ist auch der Grund, warum man den Bogen nicht selbst zu Hause ausdrucken und unterschreiben kann. Dann ist die Unterstützungsunterschrift ungültig. Das ist natürlich eine große Herausforderung für die Kommunikation mit der Bevölkerung. Da nur eine Person unterschreiben darf, mussten wir sehr viele Bögen drucken.

Ihr habt Anfang September mit der freien Unterschriftensammlung für die Zulassung des Volksbegehrens gestartet. Wie ist die Kampagne angelaufen?

Ein landesweites Volksbegehren zu organisieren ist schon eine große Herausforderung. Wir haben einen großen logistischen Aufwand, die Bögen landesweit, am besten in allen 422 Gemeinden in Hessen, zu verteilen. Zum Glück haben wir viele mitgliederstarke Verbände dabei: ADFC, VCD, Greenpeace und BUND haben eigentlich landesweit Leute, die bei uns Bögen bestellen. Wir sind auf dem Land auch darauf angewiesen, dass sich Menschen melden, die wir dann mit Material und Originalbögen versorgen können. In den großen Städten findet natürlich viel mehr Vernetzung statt: Es gibt mehr Aktive und regelmäßige Treffen. Auf dem Land müssen sich selbst engagierte ADFC- oder VCD-Mitglieder erstmal überwinden, sich alleine hinzustellen und Unterschriften zu sammeln.

Was ist euer Ziel mit der ersten Unterschriftensammlung? Geht es nur um das Erreichen der rund 45.000 Unterschriften?

Wir wollen bereits im ersten Schritt deutlich mehr Unterschriften erreichen, damit richtig Druck auf den Kessel kommt und dieser Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens die Hürde locker überspringt. Außerdem bereiten wir uns gedanklich ja schon auf den zweiten Schritt vor. Für das eigentliche Volksbegehren müssen wir 5% der Stimmberechtigten dazu kriegen, auf den Ämtern zu unterschreiben. Im ersten Schritt wollen wir einen ähnlichen Prozentsatz der Bevölkerung erreichen. Damit können wir der Politik signalisieren: Wir würden auch den zweiten Schritt locker schaffen. Vielleicht zeigen sich die Abgeordneten dann direkt nach der ersten Unterschriftensammlung bereit, sich mit uns zusammenzusetzen oder der Landtag nimmt – im idealsten Fall – den Gesetzentwurf direkt an und die zweite Stufe ist gar nicht nötig.

Denkt ihr ab und zu an die historische Dimension eures Volksbegehrens? Schließlich könnte es das erste sein, was final zu einem Volksentscheid, also zu einer Abstimmung der Stimmberechtigten über den Gesetzentwurf, führt.

Darüber haben wir noch gar nicht richtig gesprochen, auch wenn du natürlich recht hast. Wir sind das erste Volksbegehren, das von der Verfassungsreform 2018 profitiert, als die Unterschriftenhürden gesenkt wurden. Ich glaube, dass wir mit unserem Thema gute Chancen haben. Der Zuspruch der ersten Wochen ist super. Wir hatten eine Erstauflage von 100.000 Unterschriftenlisten und die sind auch schon vergriffen. Jetzt werden weitere 200.000 gedruckt. Viele andere Anträge auf Volksbegehren waren zu sehr spezifischen Themen und unser Anliegen hat auf jeden Fall landesweite Relevanz.

Warum glaubst du, dass das Thema Verkehrswende direktdemokratische Beteiligung in Hessen braucht? Warum muss das von unten kommen?

Das ist eben ein Thema, was viele betrifft. Die Radentscheide waren ja gerade so erfolgreich, weil es viele Menschen gibt, die das Verkehrsmittel Fahrrad oder eben auch den ÖPNV nutzen wollen. Die etablierte Politik macht eher Politik für das Auto, weil sie eben sieht, dass gerade sehr viele Leute Auto fahren. Der Wunsch der Menschen nach anderer Mobilität wird dabei ignoriert. Die Politiker:innen handeln nicht visionär, sondern fragen sich, was ihnen die Wiederwahl sichert. Dem Wunsch nach Veränderung im Bereich Mobilität wird viel zu zögerlich nachgekommen. Wir wollen deutlich machen, dass die hessische Bevölkerung mit dieser Veränderung schneller sein will als das, was die Politik aktuell plant. Ich hoffe wirklich, dass unser Volksbegehren ein gutes Vorbild für andere direktdemokratische Verfahren sein kann.

Was wünscht du dir für die Zukunft der Direkten Demokratie in Hessen?

Direkte Demokratie umzusetzen macht nur teilweise Spaß und kann eher abschreckend sein. Die Regelungen sind nicht einfach gestaltet: Man macht es den Leuten formal möglichst schwer, direkte Demokratie überhaupt zu erfahren. Auch wenn die Unterschriftshürden mit der Verfassungsänderung 2018 gesenkt wurden, muss viel mehr passieren. Wir hatte wirklich viele Anfragen von Personen, die wissen wollten, warum man im Jahr 2021 nicht über das Internet unterschreiben kann, sondern das händisch geschehen und noch von der Gemeinde bestätigt werden muss. Klar muss die Unterschriftsberechtigung formal geprüft werden, aber das ließe sich ja auch mit dem digitalen Personalausweis überprüfen. Liquid Democracy-Konzepte werden in Deutschland nicht umgesetzt und das behindert die Arbeit bürgerschaftlichen Engagements massiv.

… und Stichwort Amtseintragung im zweiten Verfahrensschritt. Absolut unzeitgemäß.

Ganz genau. Dass Bürger:innen in die Rathäuser zitiert werden, um ihre Unterschriften vor Ort zu setzen, kommt einem wie aus einem anderen Jahrhundert vor. Im ländlichen Raum haben Gemeindeämter von montags bis donnerstags zwischen 8 und 12 Uhr offen. Das macht es für viele schon rein praktisch unmöglich, ihre Unterstützung geltend zu machen. Da stellen wir uns als Initiative natürlich auch die Frage, wie man die zweite Unterschriftensammlung bewerben würde, wie man es erreichen würde, dass Menschen diesen Umständen trotzen. Umso wichtiger, dass wir in unserer ersten Unterschriftensammlung schon so breite Unterstützung zusammenkriegen, dass wir die zweite Runde vielleicht gar nicht brauchen.

Und wenn doch, können wir uns damit trösten, dass ein erfolgreiches Volksbegehren in Hessen bindend wäre. In Berlin beim Volksentscheid Deutsche Wohnen enteignen! ist das zum Beispiel nicht der Fall. Genauso wie bei der angesprochenen Radinitiative aus NRW. Die hatten sich mit ihren 200.000 Unterschriften nur das Recht eingeholt, im Landtag vorsprechen zu dürfen.

Bist Du zuversichtlich?

Auf jeden Fall. Sogar Verkehrsminister Al-Wazir hat einen Kommentar abgegeben, dass wir uns mit ihm in Zielen sicherlich einig wären und nur hinterfragt, ob unser Weg zum Ziel der richtige sei. Auch von den Parteien wurde uns größtenteils Zustimmung signalisiert. Der Weg wird anstrengend, aber ich glaube daran, dass wir das schaffen.

Danke Dir für das Gespräch, Robert. Das können wir sicher zu einem anderen Zeitpunkt im Prozess nochmal wiederholen. Bis dahin alles Gute!

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