Direktdemokratische Rad-Initiativen mehren sich

Initiativen, die eine bessere Verkehrspolitik fordern, sind bundesweit auf dem Vormarsch. Auch in Hessen laufen Bürgerbegehren in Darmstadt, Frankfurt und Kassel. 

 

 

Fahrradfahrer haben die direkte Demokratie für sich entdeckt

Mehr als 100.000 Berliner Bürgerinnen und Bürger unterzeichneten 2016 die Forderungen der Initiative "Volksentscheid Fahrrad" nach einer besseren Fahrrad-Infrastruktur. Der Berliner Senat reagierte auf die breite Unterstützung des Volksbegehrensantrags und erarbeitete daraufhin ein Mobilitätsgesetz, welches das Miteinander der Verkehrsmittel harmonisieren soll. Essenzieller Bestandteil ist ein Abschnitt zu Maßnahmen der Fahrradpolitik, der in einem Dialogprozess mit der Initiative sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen entwickelt wurde. Gestern verabschiedete das Berliner Abgeordnetenhaus das sogenannte Mobilitätsgesetz und gibt Berlin damit das bundesweit erste Radgesetz. 

Auf kommunaler Ebene startete die Initiative "Radentscheid Bamberg" nach dem Vorbild Berlin ein Bürgerbegehren, das von mehr als 8.000 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt wurde. Es kam nicht zu einem Bürgerentscheid, denn der Stadtrat übernahm die sieben zulässig geforderten verkehrspolitischen Ziele.

Beide Fälle illustrieren, wie gut sich direkte und repräsentative Demokratie ergänzen und keineswegs gegenseitig blockieren. Zudem setzten sie einen bundesweiten Impuls: Nach dem Vorbild Berlin und Bamberg starten zahlreichen Rad-Initiativen. Vorbereitungen laufen aktuell in München, Hamburg, Bielefeld und Aachen. In Stuttgart sammelt die Initiative "Radentscheid Stuttgart" bereits Unterschriften für ein Bürgerbegehren. Die landesweite Volksinitiative "Aufbruch Fahrrad" in Nordrhein-Westfalen sammelt für ein Radgesetz. 

 

Rad-Initiativen in Darmstadt, Frankfurt und Kassel

Auch in Hessen bleiben diese Entwicklungen nicht außen vor. Der "Radentscheid Darmstadt" hat bereits über 11.000 Unterschriften eingereicht und die notwendige Unterschriftenzahl von 3.500 Unterschriften bei Weitem übertrumpft. Dann der Dämpfer: Der Magistrat sowie der Städte- und Gemeindebund betrachten das Bürgerbegehren wegen eines angeblich unzureichenden Kostendeckungsvorschlags für unzulässig. Die Entscheidung über die Zulässigkeit trifft die Stadtverordnetenversammlung am 30. August. 

Der "Radentscheid Frankfurt" hat die Unterschriftensammlung bereits beendet und bereite die Übergabe vor, während der "Radentscheid Kassel" sich noch in der Vorbereitungphase befindet.  

 

 

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