Bürgerbegehren zu Klima boomen - zu hohe Anforderungen in Hessen

2019 gab es so viele Bürgerbegehren wie schon lange nicht mehr. Fast die Hälfte aller Verfahren hatte einen klimapolitischen Bezug. In Hessen sind die Anforderungen an Bürgerbegehren zu hoch. Das sind Ergebnisse unseres Bürgerbegehrensberichts 2020

 

Bürgerbegehren zu Klimapolitik 

Mit 358 initiierten Verfahren gab es 2019 so viele Bürgerbegehren wie schon lange nicht mehr. Fast die Hälfte davon hatte einen klimapolitischen Bezug. Das hängt vor allem mit den sogenannten "Radentscheiden" zusammen, die sich für eine bessere Fahrradinfrastruktur einsetzen. Auch in Hessen gab es mit den Radentscheiden in Darmstadt, Frankfurt und Kassel prominente Initiativen, die weit mehr als die notwendigen Unterschriften sammelten. Gemeinsam wurden die drei Initiativen von über 69.000 Unterschriften (Darmstadt rund 11.300, Frankfurt rund 36.000 und Kassel rund 22.000 Unterschriften) unterstützt. Zwar erzielten die Initiativen Teilerfolge, da die Stadtverordentenversammlungen Entscheidungen trafen, die in die Richtung der Radentscheide gingen, letztlich wurden jedoch alle drei Initiativen für unzulässig erklärt. Mit dem Radentscheid Offenbach gibt es nun eine weitere hessische Initiative. 

 

Zu hohe Anforderungen an Bürgerbegehren 

In Hessen gibt es seit 1993 die Möglichkeit, durch Bürgerbegehren und -entscheide auch zwischen den Wahlen mitzubestimmen. Bis 2019 wurden insgesamt 472 Verfahren gestartet. Davon scheiterte jedoch jedes dritte Bürgerbegehren an den unnötig hohen Anforderungen und wurde für unzulässig erklärt. Gerade der sogenannte "Kostendeckungsvorschlag" ist oftmals eine Unzulässigkeitsfalle. Dabei müssen die Initiativen die entstehenden Kosten schätzen und einen Vorschlag zur Deckung unterbreiten. Dies ist für ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger nicht leistbar, schließlich sind sich meistens selbst Expertinnen und Experten über die entstehenden Kosten uneinig. Entsprechend führt diese Anforderungen oftmals zu einem Streit über die bezifferten Kosten, welche von Gemeindevertretungen leicht als unzureichend betrachtet und die Initiative für unzulässig erklärt wird. Das fördert nicht nur Frust, sondern macht auch das politische Engagement der Bürgerinnen und Bürger zu Nichte. Viele Bundesländer haben dies erkannt und den Kostendeckungsvorschlag durch eine Kostenschätzung der Verwaltung ersetzt. In jüngster Zeit etwa Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Insgesamt sehen neben Hessen nur noch vier andere Bundesländer einen Kostendeckungsvorschlag vor. Hessen hat hier noch dringenden Aufhol- und Reformbedarf. 

 

Weitere Zahlen und Fakten

- In Hessen sind Frankfurt und Wiesbaden mit jeweils 15 Verfahren die Städte mit den meisten direktdemokratischen Verfahren.

- Pro hessischer Gemeinde findet im Durchschnitt alle 24 Jahre ein direktdemokratisches Verfahren statt.

- In den letzten fünf Jahren (2015-2019) wurden insgesamt 80 direktdemokratische Verfahren in den hessischen Kommunen durchgeführt.

- Im Durschnitt werden 29 Prozent aller Bürgerbegehren für unzulässig erklärt, in Hessen sind es 33,5 Prozent. 

- 69 Bürgerbegehren wurden von den hessischen Gemeindevertretungen übernommen, das heißt es kam nicht zu einem Bürgerentscheid, da die Entscheidungen von Kommunalparlamenten aufgegriffen wurden. Dies entspricht einem Anteil von 14,6 Prozent aller Bürgerbegehren. 

 

Hier können Sie den Bericht nachlesen. 

 

 

 

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