Unsere Forderungen

Aktive Veröffentlichung statt Informationen auf Antrag

Das Nachbarland macht es vor: Rheinland-Pfalz verfügt seit 2016 als erstes Flächenland über ein Transparenzgesetz. Viele Informationen werden hier nicht nur auf Anfrage herausgegeben, sondern aktiv auf einem Transparenzportal veröffentlicht. Diese Vorgehensweise ist nicht nur bürgerfreundlich, sondern spart auch der Verwaltung selbst eine Menge Arbeit ein.

Wir fordern ein Transparenzgesetz, das die bestehenden Möglichkeiten der Digitalisierung nutzt und Entscheidungen von Politik und Verwaltung unkompliziert nachvollziehbar macht.

                                                                                              

Landesweit einheitlicher Informationsanspruch

Sowohl Landesbehörden als auch Verwaltungen der Städte, Gemeinden und Landkreise müssen Zugang zu Informationen gewähren. Insbesondere in Flächenländern ist dies eine Grund- voraussetzung, ist doch das Interesse an Informationen auf kommunaler Ebene am größten. Nur durch einen landesweit einheitlichen Informationsanspruch kann Transparenz hergestellt werden.

Wir fordern einen landesweit einheitlichen Informationsanspruch, der sowohl Behörden auf Landes- wie auch auf kommunaler Ebene umfasst.

 

Keine pauschalen Bereichsausnahmen – Auskunftspflicht aller Behörden

Bereichsausnahmen schränken den Zugang zu amtlichen Informationen ein. Je mehr Behörden von einer Auskunftspflicht ausgenommen sind, desto weniger Transparenz wird gewährleistet. Selbst-verständlich hat dies auch seine Grenzen: Verschlusssachen sowie Informationen, die einem Schutz besonderer öffentlicher Belange unterliegen oder Persönlichkeitsrechte betreffen, sind hiervon ausgenommen.

Wir fordern, Ausnahmen von der Transparenz von der Sensitivität der Information abhängig zu machen, nicht von der Behörde, bei der die Unterlagen liegen. Deshalb muss auf pauschale Bereichsausnahmen verzichtet werden.

 

Voraussetzungsloser Informationszugang

Ohne einen voraussetzungslosen Zugang zu Informationen kann Transparenz nicht verwirklicht werden. Ein wirtschaftliches Interesse an einer Information kann dabei genauso wenig ein Grund für die Verweigerung der Herausgabe einer Information sein, wie eine fehlende Begründung des Interesses an einer Information.

Wir fordern einen voraussetzungslosen Informationszugang.

 

Auskunfts- und Einsichtsrecht

Der Gehalt einer Information variiert von einer bloßen Auskunft über die Einsicht in ein Originaldokument erheblich. Behörden müssen nicht nur Auskunft geben, sondern auch den direkten Zugang zu einer Information gewähren und Kopien von Originaldokumenten ermöglichen. Auch aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit ist es notwendig, konkret darzulegen, wie der Zugang zu Informationen erfolgen kann.

Wir fordern ein Auskunfts- und Einsichtsrecht, das konkret und bürgerfreundlich benannt wird.

 

Veröffentlichung der Evaluation

Die hessische Landesregierung führte eine langjährige Evaluation der Gesetze anderer Länder durch, die die Grundlage für einen eigenen Gesetzentwurf bilden sollte. Paradoxerweise soll damit nicht transparent umgegangen und diese nicht veröffentlicht werden. Offenes und transparentes Verwaltungshandeln sieht anders aus. 

Wir fordern die Veröffentlichung der durchgeführten Evaluation der Gesetze anderer Länder. 

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