Am 28. Oktober haben es die hessischen Bürgerinnen und Bürger in der Hand!

Am 28. Oktober haben die hessischen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit über die Verfassungsreform abzustimmen. Zeitgleich mit der Landtagswahl findet das sogenannte obligatorische Verfassungsreferendum statt. Alle Informationen rund um das obligatorische Verfassungsreferendum: 

 

Was ist ein obligatorisches Verfassungsreferendum? 

Bei einem Verfassungsreferendum stimmen die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger über eine oder mehrere Vorlagen, die das Landesparlament zur Änderung der Verfassung beschließt, ab. Es ist obligatorisch, weil die Landesverfassung ohne die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger nicht verändert werden kann. Ein solches direktdemokratisches Instrument gibt es nur in Bayern und Hessen.

 

Wie oft gab es schon ein obligatorisches Verfassungsreferendum? 

In Hessen gab es bislang insgesamt 7 Verfassungsreferenden (1946-2018). Dabei ging es um insgesamt 11 Vorschläge. Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht. 

 

Über was kann ich am 28. Oktober abstimmen? 

Insgesamt soll die Verfassung an 15 Punkten verändert werden. Für uns ist zentral, dass die Unterschriftenhürde im Volksbegehren von 20 auf fünf Prozent abgesenkt werden soll. 

- Stärkung und Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern

- Stärkung der Kinderrechte 

- Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Schutz informationstechnischer Systeme

- Aufhebung der Regelungen zur Todesstrafe

- Aufnahme eines Staatszielbegriffs

- Staatsziel zur stärkeren Berücksichtigung der Nachhaltigkeit 

- Staatsziel zur Förderung der Infrastruktur

- Staatsziel zum Schutz und zur Förderung der Kultur

- Staatsziel zum Schutz und zur Förderung des Ehrenamtes

- Staatsziel zum Schutz und zur Förderung des Sports 

- Bekenntnis zur europäischen Integration

- Herabsetzung des Wählbarkeitsalters

- Elektronische Verkündung von Gesetzen

- Stärkung der Volksgesetzgebung 

- Stärkung der Unabhängigkeit des Rechnungshof 

 

-> Hier finden sie die verfassungsändernden Gesetzentwürfe im Detail. 

 

Wie läuft die Abstimmung ab? 

Sie haben einerseits die Möglichkeit mit einem Kreuz der gesamten Verfassungsreform und damit allen fünfzehn Änderungspunkte zuzustimmen oder diese abzulehnen. Andererseits ist es auch möglich, die 15 Änderungspunkte einzeln abzustimmen. 

 

Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch und gehen Sie am 28. Oktober wählen UND abstimmen!

 

Hier geht es zur Informationskampagne des hessischen Landtags