Wo liegt das Problem?
Neben dem aufwändigen Sammeln von Unterschriften müssen die Initiativen einen Kostendeckungsvorschlag vorlegen. Mit ihm wird den Initiativen etwas abverlangt, was selbst für Gemeinden schwierig ist: Die Kosten für das Anliegen müssen geschätzt und ein plausibler Vorschlag zur Deckung der Kosten vorgelegt werden. Über die Höhe von entstehenden Kosten kann man berechtigterweise unterschiedlicher Auffassung sein. In nahezu jeder politischen Debatte ist die Frage der Kosten für ein Projekt Gegenstand der politischen Auseinandersetzung. Dies führt allerdings dazu, dass viele Bürgerbegehren mit angeblich unvollständigen Kostendeckungsvorschlägen reihenweise für unzulässig erklärt werden. Ein weiteres Problem ist, dass sich Kommunen viel zu lange Zeit lassen, um die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zu prüfen. Teilweise geht über ein Jahr ins Land. Das verursacht Frust.
Was wir ändern wollen!
Mit Unterstützung von Prof. Hermann Heußner, Experte für öffentliches Recht, haben wir einen Reformvorschlag für das Regelwerk von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden erarbeitet. Darin wird der Kostendeckungsvorschlag durch eine Kostenschätzung der Verwaltung ersetzt. Zudem soll die lange Warterei auf eine Entscheidung der Gemeinde durch Setzung einer Frist von zwei Monaten ein Ende haben. Das ist in vielen Bundesländern schon längst gelebte Praxis. Hessen muss hier dringend nachbessern!
Bitte unterzeichnen Sie unseren Aufruf! Damit bürgerschaftliches Engagement nichts ins Leere läuft!

Hier geht es zu unserem Reformvorschlag
Mit rechtlicher Unterstützung haben wir einen Reformvorschlag erarbeitet, der die Regelungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide fairer, bürgerfreundlicher und dialogorientierter ausgestaltet.
Die Hessische Gemeindeordnung schreibt die Regeln für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in § 8b fest. Um also unnötig hohe Hürden abzubauen, muss dieser Paragraph geändert werden. Hier zur aktuellen Fassung